§ 18 Einfacher Dienst
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes nach
§ 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Frühere Fassungen von § 18 BLV
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interne Verweise§ 44 BLV Wechsel von einem anderen Dienstherrn (vom 20.08.2021) ... Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind die §§ 6 bis 9 und die §§ 18 bis 26 sowie § 43 entsprechend anzuwenden. (2) Auf die Mindestprobezeit und auf ...
§ 56 BLV Folgeänderungen ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 4. In § 18 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe ... Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 3. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 6. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 6. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Artikel 1 BLRFoV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung ... auf die unmittelbar nachgeordneten Behörden übertragen werden." 12. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Einfacher Dienst Die Anerkennung ... übertragen werden." 12. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Einfacher Dienst Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den Amtsgehilfendienst in der Bundeswehrverwaltung (LA-ADBWVV)
V. v. 13.03.2002 BGBl. I S. 1073; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LA-eLDBWVV)
V. v. 13.03.2002 BGBl. I S. 1077; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
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