§ 18 - Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)

V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2846 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 7631-11-15 Versicherungsaufsichtsrecht
|

§ 18 Versicherungstechnische Rückstellungen


§ 18 wird in 1 Vorschrift zitiert

1Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen hat der Prüfer die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung und Bewertung zu bestätigen. 2Dabei ist insbesondere einzugehen auf

1.
die Vertragsgrenzen nach Maßgabe des Artikels 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35,

2.
die Datenqualität nach Maßgabe des Artikels 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35,

3.
die Angemessenheit von Näherungswerten nach Maßgabe des Artikels 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35,

4.
die Verwendung der maßgeblichen Zinskurve,

5.
verwendete Übergangsmaßnahmen,

6.
die Angemessenheit der Berechnung und Bewertung nach Maßgabe des Artikels 56 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35,

7.
verwendete Vereinfachungen bei der Berechnung und Bewertung nach Maßgabe der Artikel 57 bis 58, 60 und 61 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und

8.
die Validierung nach Maßgabe des Artikels 264 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 18 PrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 PrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 PrüfV Bewertungsmodelle versicherungstechnischer Rückstellungen in der Personenversicherung
... der Risikomarge. (2) Die Berichterstattung nach Absatz 1 sowie nach § 18 Satz 2 Nummer 6 und 7 beschränkt sich auf die Eignung des Bewertungsmodells für das spezifische Geschäft ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed