§ 18 Untertägige Erkundung
(1)
1Der Vorhabenträger hat die durch Bundesgesetz ausgewählten Standorte nach den Erkundungsprogrammen untertägig zu erkunden.
2Auf der Grundlage der Erkundungsergebnisse hat der Vorhabenträger umfassende vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen sowie den UVP-Bericht nach
§ 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellen.
(2)
1Auf Grundlage der nach Absatz 1 ermittelten Ergebnisse hat der Vorhabenträger unter Anwendung der Prüfkriterien sowie erneuter Anwendung der Anforderungen und Kriterien nach den
§§ 22 bis 24 geeignete Standorte nach Absatz 3 zu ermitteln.
2Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in
§ 25 anzuwenden.
(3)
1Der Vorhabenträger übermittelt seinen Standortvorschlag für ein Endlager mit Begründung an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.
2Die Begründung enthält eine vergleichende Bewertung der zu betrachtenden Standorte.
3Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung führt auf Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich des Standortes entsprechend den
§§ 17 bis 21 und
54 bis 57 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
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interne Verweise§ 2 StandAG Begriffsbestimmungen ... 14. Prüfkriterien die nach § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 4 und § 18 Absatz 2 für die Bewertung der Ergebnisse der untertägigen Erkundung aufzustellenden und ... nach § 16 Absatz 1 auf Grundlage der Ergebnisse der übertägigen Erkundung und nach § 18 Absatz 1 auf Grundlage der Ergebnisse der untertägigen Erkundung sowie auf Grundlage des dem ...
§ 3 StandAG Vorhabenträger (vom 01.01.2020) ... 4. die übertägige und untertägige Erkundung nach den §§ 16 und 18 durchzuführen, 5. die jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach ... jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1, § 16 Absatz 1, § 18 Absatz 1 und § 26 zu erstellen, 6. dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen ... Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung den Standort für ein Endlager nach § 18 Absatz 3 vorzuschlagen. (2) Der Vorhabenträger informiert die Öffentlichkeit über ...
§ 10 StandAG Regionalkonferenzen (vom 01.01.2020) ... zur Stellungnahme zu den Vorschlägen nach § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 . Sie erhalten ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Erarbeitung der ... in den Vorschlägen des Vorhabenträgers nach § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 rügt. Der Nachprüfauftrag darf von jeder Regionalkonferenz zu jedem der ... ist jeweils nach Übermittlung des Vorschlags nach § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 zu stellen und muss den gerügten Mangel sowie den Umfang der geforderten Nachprüfung ...
§ 23 StandAG Mindestanforderungen ... zu erwarten ist. Spätestens in der Begründung für den Vorschlag nach § 18 Absatz 3 ist die Erfüllung aller Mindestanforderungen standortspezifisch nachzuweisen. (4) ... Der Nachweis ist spätestens in der Begründung für den Vorschlag nach § 18 Absatz 3 zu führen. Die Mindestanforderungen nach Absatz 5 Nummer 2 bis 5 sind in diesem ...
§ 26 StandAG Sicherheitsanforderungen (vom 27.06.2020) ... Sie bilden die wesentliche Grundlage für die nach den §§ 14, 16 und 18 im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 durchzuführende ...
§ 27 StandAG Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (vom 27.06.2020) ... der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 ist die Bewertung, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter Ausnutzung ...
§ 28 StandAG Umlage (vom 01.01.2020) ... einschließlich der Erstellung von Sicherheitsuntersuchungen nach den §§ 16 bis 18 , 4. die Erstellung des Zwischenberichts nach § 13 Absatz 2 sowie von ... nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, § 18 Absatz 3 und § 19 Absatz 1 sowie des Bescheids nach § 19 Absatz 2, 5. die Erstellung ...
§ 36 StandAG Salzstock Gorleben ... einbezogen. Er kann lediglich im jeweiligen Verfahrensabschnitt nach den §§ 13 bis 20 des Standortauswahlgesetzes mit einem oder mehreren anderen Standorten verglichen werden, ...
Zitat in folgenden NormenEndlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
Artikel 1 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094
§ 10 EndlSiAnfV Sicherheitskonzept ... sind die Ergebnisse der umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchung nach § 18 Absatz 1 Satz 2 des Standortauswahlgesetzes zu berücksichtigen. Insbesondere sind Änderungen gegenüber dem in der ...
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 3 EndlSiUntV Untersuchungsraum ... abdecken. Die für die umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 18 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ausgewiesenen Untersuchungsräume müssen zusammen alle Standorte räumlich ...
§ 4 EndlSiUntV Allgemeine Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ... der Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes anzupassen. (2) Zu den endzulagernden radioaktiven Abfällen müssen ... jeweiligen Untersuchungsraum auf; die umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 18 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes bauen auf den weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 16 Absatz ...
Geologiedatengesetz (GeolDG)
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1387
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten ... bereitgestellt werden. Für Verfahren nach den §§ 14 bis 20 des Standortauswahlgesetzes ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gründe des ... wesentlich überwiegen. Für Verfahren nach den §§ 14 bis 20 des Standortauswahlgesetzes ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gründe des ...
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
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