§ 196a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 196a wie folgt gefasst: „§ 196a (weggefallen)". 1a. § 1 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 196a wie folgt gefasst: „ § 196a (weggefallen) ". 1a. § 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Die folgenden ... deutsche Auslandsvertretung, sofern diese Informationen bekannt sind." 17. § 196a wird aufgehoben. 17a. Dem § 229 wird folgender Absatz 9 angefügt: ...
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