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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

Anlage 2 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 860-9-4 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte


Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Bei dem Konformitätsbewertungsverfahren handelt es sich um eine interne Fertigungskontrolle, mit dem der Hersteller die in den Nummern 1, 2 und 3 dieser Anlage genannten Verpflichtungen erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die betreffenden Produkte den einschlägigen Anforderungen dieses Gesetzes genügen.

1.
Technische Dokumentation

Der Hersteller erstellt die technische Dokumentation. Anhand der technischen Dokumentation muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Produkts mit den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung zu bewerten und, wenn sich der Hersteller auf § 16 oder § 17 gestützt hat, nachzuweisen, dass die Einhaltung dieser Barrierefreiheitsanforderungen eine grundlegende Veränderung oder eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten würden. In der technischen Dokumentation sind nur die geltenden Anforderungen aufzuführen und die Gestaltung, die Herstellung und der Betrieb des Produkts zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind.

2.
Die technische Dokumentation enthält gegebenenfalls zumindest folgende Elemente:

a)
eine allgemeine Beschreibung des Produkts;

b)
eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung in den Punkten entsprochen wurde, in denen diese harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen nicht angewandt wurden; bei teilweise angewendeten harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen werden die Teile, die angewandt wurden, in der technischen Dokumentation angegeben.

3.
Herstellung

Der Hersteller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Fertigungsprozess und seine Überwachung die Übereinstimmung der Produkte mit der in Nummer 2 dieser Anlage genannten technischen Dokumentation und mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieses Gesetzes gewährleisten.

4.
CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

a)
Der Hersteller bringt an jedem einzelnen Produkt, das den geltenden Anforderungen dieses Gesetzes genügt, die in diesem Gesetz genannte CE-Kennzeichnung an.

b)
Der Hersteller stellt für ein Produktmuster eine schriftliche oder elektronische EU-Konformitätserklärung aus. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches Produkt sie ausgestellt wurde.

Ein Exemplar der EU-Konformitätserklärung wird den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

5.
Bevollmächtigter

Die in Nummer 4 genannten Verpflichtungen des Herstellers können von seinem Bevollmächtigten in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung erfüllt werden, falls sie im Auftrag festgelegt sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 BFSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BFSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BFSG Pflichten des Herstellers
... gestaltet und hergestellt worden ist, 2. die technische Dokumentation nach der Anlage 2 erstellt wurde, das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und die Konformität ...
§ 9 BFSG Allgemeine Pflichten des Einführers
... wenn 1. der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anlage 2 durchgeführt hat, 2. der Hersteller die gemäß Anlage 2 erforderlichen ... gemäß Anlage 2 durchgeführt hat, 2. der Hersteller die gemäß Anlage 2 erforderlichen technischen Unterlagen erstellt hat, 3. das Produkt mit der ...
§ 18 BFSG EU-Konformitätserklärung für Produkte
... der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung im Verfahren nach Anlage 2 nachgewiesen wurde, in den Verkehr gebracht wird, muss der Hersteller eine ... 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82). Sie enthält die in Anlage 2 angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten. Sie wird in die deutsche ...
§ 19 BFSG CE-Kennzeichnung
... § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung im Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 2 nachgewiesen wurde, in den Verkehr gebracht wird, ist es vom Hersteller oder seinem ...