§ 19 Anzeigepflicht
(1) Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes, die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann, hat derjenige anzuzeigen, der nach
§ 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt.
(2) Den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach
§ 15 Absatz 2 bis 5 hat derjenige anzuzeigen, der nach
§ 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt.
(3)
1Die Anzeigen nach den Absätzen 1 und 2 sind Steuererklärungen im Sinne der
Abgabenordnung, die den Finanzbehörden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln sind.
2Die Anzeigen sind bei dem für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständigen Finanzamt bis zum 31. März des Jahres zu erstatten, das auf das Kalenderjahr der Änderung nach Absatz 1 oder das Kalenderjahr des Wegfalls der Voraussetzungen nach Absatz 2 folgt.
3Auf Antrag kann die zuständige Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und eigenhändig zu unterschreiben.
4Für die Entscheidung über den Antrag gilt
§ 150 Absatz 8 der Abgabenordnung.
Frühere Fassungen von § 19 GrStG
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interne Verweise§ 15 GrStG Steuermesszahl für Grundstücke *) (vom 21.12.2022) ... 1 neu veranlagt. Entfallen die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5, ist dies nach § 19 Absatz 2 anzuzeigen und ist der Steuermessbetrag nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 neu zu veranlagen oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes ... § 17 Neuveranlagung § 18 Nachveranlagung § 19 Anzeigepflicht § 20 Aufhebung des Steuermessbetrags § 21 ... die Voraussetzungen des Satzes 1 während des Hauptveranlagungszeitraums, ist dies nach § 19 Absatz 2 anzuzeigen. (5) Die Steuermesszahl nach Absatz 1 Nummer 2 wird für bebaute ... 23 Abs. 1" durch die Angabe „§ 223 Absatz 1" ersetzt. 10. § 19 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Absatz 2 vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 mit Wirkung von dem am 1. Januar 2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses ...
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Freie und Hansestadt Hamburg)
B. v. 01.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 55
Bekanntmachung LRAbwBek ... 2022 § 2 Nummer 2, § 13, §§ 15 bis 18, § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2, § 25 Absatz 5 Satz 5 und 6 des Grundsteuergesetzes ...
Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Freie und Hansestadt Hamburg)
B. v. 20.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 358
Bekanntmachung LRAbwBek ... S. 554) f) 1. Januar 2025 § 15, § 19 , § 25, § 28 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das ...
Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Freie und Hansestadt Hamburg)
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 17
Bekanntmachung LRAbwBek ... 2024 und 1. Januar 2025 § 2, § 13, §§ 15 bis 20, § 25, §§ 27 bis 29 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 ...
Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Hamburg)
B. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1075
Bekanntmachung LRAbwBek ... getreten § 2 Nummer 2, § 13, §§ 15 bis 18, § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2, § 25 Absatz 5 Satz 5 und 6 Grundsteuergesetz vom 7. ...
Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Niedersachsen)
B. v. 27.05.2022 BGBl. I S. 797
Bekanntmachung LRAbwBek ... 2022 § 2 Nummer 2, §§ 13, 15 bis 16 sowie § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 ...
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Hamburg)
B. v. 29.09.2021 BGBl. I S. 4528
Bekanntmachung LRAbwBek ... 2021 § 2 Nummer 2, § 13, §§ 15 bis 16, § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 sowie § 25 Absatz 5 Satz 5 und 6 Grundsteuergesetz vom ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 21 JStG 2022 Änderung des Grundsteuergesetzes ... 2 Nummer 1 neu veranlagt. Entfallen die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5, ist dies nach § 19 Absatz 2 anzuzeigen und ist der Steuermessbetrag nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 neu zu veranlagen oder ... einer Erklärung nach § 228 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes erfolgen." 3. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
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