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§ 19 - Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 210a
Geltung ab 22.07.2026; FNA: 752-18 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 22.07.2026; FNA: 752-18 Elektrizität und Gas
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§ 19 Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme
§ 19 wird in 4 Vorschriften zitiert
Für eine grenzüberschreitende Teilnahme an den Ausschreibungen ist erforderlich, dass
- 1.
- im Fall einer Anlage nach § 18 Absatz 1 Nummer 1
- a)
- ein Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung nach § 3 Nummer 17 des Energiewirtschaftsgesetzes die Bilanzkreiskoordinierung wahrnimmt, oder
- b)
- eine Vereinbarung nach Nummer 2 Buchstabe a besteht.
- 2.
- im Fall einer Anlage nach § 18 Absatz 1 Nummer 2
- a)
- eine vertragliche Vereinbarung der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung nach § 3 Nummer 17 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem am Standort der Anlage zuständigen Übertragungsnetzbetreiber über die Teilnahme von Anlagen an Ausschreibungen nach diesem Gesetz besteht und
- b)
- ausreichend Eintrittskapazität für die Teilnahme zur Verfügung steht.
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Zitierungen von § 19 StromVKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 StromVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromVKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 StromVKG Ausschreibungen; Zuständigkeiten
... (2) Die Erzeugungsanlagen und regelbaren Lasten müssen unbeschadet der §§ 18 und 19 auf deutschem Staatsgebiet errichtet und einer deutschen Regelzone sowie der ...
§ 18 StromVKG Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme
... von 1 Jahr zulässig. (3) Anlagen nach Absatz 1 können nur im Fall von § 19 Nummer 1 Buchstabe a Teil eines Anlagenpools ...
§ 26 StromVKG Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform
... § 18 Absatz 1 kann nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen nach den §§ 18 und 19 erfüllt ...
§ 49 StromVKG Ausschluss von Geboten
... für eine Anlage nach § 18 Absatz 1 die Voraussetzungen nach den §§ 18 und 19 nicht erfüllt sind, 14. bei einem Gebot für einen Anlagenpool die ...
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