§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
1Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. 2Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. 3Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
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