§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
1Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. 2Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. 3Aufgaben gegenüber den Bundesministerien führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.
Frühere Fassungen von § 1 BSIG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenIT-Sicherheitsgesetz
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1324; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122
Artikel 1 ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Der Bund unterhält ein ...
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Das Bundesamt für ...
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