§ 1 - GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG)

G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3003, 2022 BGBl. I S. 2262 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 166
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 36; FNA: 7847-43 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Dieses Gesetz dient der Durchführung der Regelungen zu den Direktzahlungen in der Verordnung (EU) 2021/2115 in der jeweils geltenden Fassung sowie den im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union (Unionsregelung).


Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes G. v. 17. Juli 2025 BGBl. 2025 I Nr. 166 m.W.v. 23. Juli 2025

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Frühere Fassungen von § 1 GAPDZG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2025Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
vom 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 166
aktuell vorher 21.11.2024Artikel 1a Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
vom 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
aktuellvor 21.11.2024Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 GAPDZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GAPDZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 322
§ 1 GAPDZV Anwendungsbereich
... Verordnung gelten für die Durchführung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der in § 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten ...

GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 123
§ 48 GAPInVeKoSV Grenzwerte und Ausnahmen (vom 05.05.2026)
... nach § 1 Nummer 4 Buchstabe a bis c und e bzw. im Falle der Öko-Regelung nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d je Maßnahme nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes. Im Fall der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 166
Artikel 1 1. GAPDZGÄndG Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 356) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich  ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient der ... 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „ § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient der Durchführung der Regelungen zu den ...

Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
Artikel 1a GAPKondGuaÄndG Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
... 36 wie folgt gefasst: „§ 36 Anwendungsbestimmung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses ... 36 Anwendungsbestimmung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Regelungen zu den ...


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