§ 1 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)

V. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 85; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 18 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
Geltung ab 25.03.2023; FNA: 2030-8-4-3 Beamte
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§ 1 Regelungsgegenstand



Diese Verordnung regelt den Aufstieg

1.
in den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung Informationstechnik - über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn und

2.
in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung - über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn.



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