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§ 1 - Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV)

§ 1 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung ist

1.
Großraum- oder Schwertransport: ein Transport, der nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis oder nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung der Ausnahmegenehmigung bedarf;

2.
Transportbegleitung: die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten;

3.
Anordnungsbefugnis: die Befugnis, bei einer Transportbegleitung Anordnungen zur Regelung des Verkehrs nach Maßgabe des § 3 zu erlassen;

4.
Übertragung: die Übertragung der Anordnungsbefugnis auf ein Unternehmen durch eine nach Landesrecht zuständige Behörde;

5.
Transportbegleitungsunternehmen: ein Unternehmen mit Anordnungsbefugnis;

6.
Transportbegleiter: die von Transportbegleitungsunternehmen eingesetzte Person zur Transportbegleitung, die im Auftrag des Unternehmens Anordnungsbefugnisse ausübt;

7.
Unterrichtseinheit: Unterrichtseinheit je 45 Minuten und

8.
Polizei: die nach Bundes- oder Landesrecht für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dieser Verordnung oder anderweitigem Recht zuständige Behörde, Polizei oder Verkehrspolizei.



 

Zitierungen von § 1 StTbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StTbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StTbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
§ 44 StVO Sachliche Zuständigkeit (vom 07.09.2023)
... dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs. (2a) Transportbegleiter nach § 1 Nummer 6 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung sind befugt, den Verkehr nach Maßgabe des § 3 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Artikel 2 StTbVEV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Transportbegleiter nach § 1 Nummer 6 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung sind befugt, den Verkehr nach Maßgabe des § 3 der ...