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§ 1 - Transparenzgesetz (EntsorgKTranspG k.a.Abk.)

Artikel 7 G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 114, 125, 1676 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 246 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 16.06.2017; FNA: 751-21 Kernenergie
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§ 1 Auskunftspflicht



(1) Der Betreiber einer im Inland gelegenen Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (Betreiber) ist verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einmal jährlich, und zwar bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Abschlussstichtag des Betreibers folgenden Monats die Informationen gemäß § 2 Absatz 1 und 3, § 3 Absatz 1 und 2, § 4 Satz 1 und 3 vorzulegen.

(2) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann für die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 auch selbst einen Stichtag bestimmen, zu dem diese zu erstellen und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist.

(3) Bei Unklarheiten ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berechtigt, weitere Auskünfte zu verlangen.



 

Zitierungen von § 1 Transparenzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EntsorgKTranspG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsorgKTranspG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EntsorgKTranspG Datennutzung und -übermittlung (vom 27.06.2020)
... Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, nach § 1 erlangte Daten zur Prüfung der finanziellen Sicherung der kerntechnischen Entsorgung zu ... Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann die nach § 1 erlangten Daten zur Prüfung der finanziellen Sicherung der kerntechnischen Entsorgung an das ... Entsorgung und an sonstige sachverständige Dritte übermitteln. Die nach § 1 erlangten Daten sind ferner vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur ...
§ 7 EntsorgKTranspG Bericht der Bundesregierung
... mit den Rechten der Betreiber eine zusammenfassende Bewertung der nach § 1 im jeweiligen Jahr erlangten Informationen. Der Bericht ist erstmalig zum 30. November ...
§ 8 EntsorgKTranspG Bußgeldvorschrift
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Absatz 1 eine Information nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 2. einer ... nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Absatz 3 zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis ...
§ 9 EntsorgKTranspG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... der Finanzen Vorschriften über die Umsetzung der Auskunftspflicht gemäß § 1 sowie die Ausgestaltung der Informationen gemäß den §§ 2 bis 4 zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung
V. v. 09.07.2018 BGBl. I S. 1090
§ 3 RückbauTraV Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
... Bestimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 1 Absatz 2 des Transparenzgesetzes selbst einen Stichtag für die Aufstellung, so ist die Festlegung zu begründen und dem ...
§ 5 RückbauTraV Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
... die Darstellung eines Unternehmens, das als Betreiber eigenständigen Auskunftspflichten nach § 1 Absatz 1 des Transparenzgesetzes unterliegt, kann verwiesen werden. Die Darstellung kann durch ein Unternehmen des ...