Artikel 1i - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Artikel 1i Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes


Artikel 1i wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 VVG § 192, § 197, § 208

Das Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 20 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 192 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt:

„Er ist außerdem verpflichtet, den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht."

2.
In § 197 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Entbindung," die Wörter „Krankentagegeld nach § 192 Absatz 5 Satz 2," eingefügt.

3.
In § 208 Satz 1 werden nach dem Wort „Von" die Wörter „§ 192 Absatz 5 Satz 2 und" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1i HHVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1i HHVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HHVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... 2 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 1i des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 und § 6 Absatz ...


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