(3)
1Die Geldbuße (
§ 114 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 3) wird auf Grund einer von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilten, mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen beglaubigten Abschrift der Entscheidungsformel nach den Vorschriften vollstreckt, die für die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gelten.
2§ 767 der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, nur insoweit zulässig sind, als sie nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden konnten.
3Solche Einwendungen sind im Wege der Klage bei dem in
§ 797 Absatz 5 der Zivilprozessordnung bezeichneten Gericht geltend zu machen.
4Sie fließt der Rechtsanwaltskammer zu.
5Die Vollstreckung wird von der Rechtsanwaltskammer betrieben.
(4) Die Beitreibung der Geldbuße wird nicht dadurch gehindert, dass die Zulassung des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erloschen ist.
(5)
1Das Verbot, als Vertreter oder Beistand auf bestimmten Rechtsgebieten tätig zu werden (
§ 114 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 2 Nummer 4), wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam.
2In die Verbotsfrist wird die Zeit eines gemäß
§ 150 oder
§ 161a angeordneten vorläufigen Verbots eingerechnet.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 205 BRAO Beitreibung der Kosten ... entstanden sind, werden auf Grund des Festsetzungsbeschlusses (§ 199) entsprechend § 204 Abs. 3 beigetrieben. (2) Die Kosten, die vor dem Anwaltsgerichtshof oder dem ... beizutreiben, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist. (3) § 204 Abs. 4 ist entsprechend ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121