§ 20 - Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 9. Februar 2023 SÜFV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2007 (BGBl. I S. 2294), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Februar 2023.



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