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§ 214 - Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 214 Beauftragte
Wer sich zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, die ihm auf Grund eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts obliegen, durch einen mit der Wahrnehmung dieser Pflichten beauftragten Angehörigen seines Betriebs oder Unternehmens vertreten lässt, bedarf der Zustimmung der Finanzbehörde.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften G. v. 22. Dezember 2014 BGBl. I S. 2417 m.W.v. 1. Mai 2016
Frühere Fassungen von § 214 AO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 BGBl. I S. 2417 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 214 AO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 214 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 379 AO Steuergefährdung (vom 06.12.2024)
... die einem Verwaltungsakt für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209 bis 217) beigefügt worden ist. (4) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Satz 1 ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 5 EnergieStV Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs (vom 01.07.2021)
... 7. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein ...
§ 50 EnergieStV Anzeige (vom 01.04.2010)
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser ...
§ 52 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler (vom 01.01.2018)
... 7. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein ...
§ 65 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer (vom 01.04.2010)
... 5. gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis ...
§ 72 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender (vom 30.09.2011)
... 5. gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein ...
§ 78 EnergieStV Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (vom 01.01.2021)
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein ...
§ 83 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler (vom 01.08.2013)
... 5. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes. (3) ...
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Artikel 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1896; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 33 SchaumwZwStG Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten (vom 01.07.2011)
... unterliegen im Steuergebiet (§ 1 Absatz 1 Satz 2) der Steueraufsicht. Die §§ 210 bis 217 der Abgabenordnung sind für diese Beförderungen entsprechend anzuwenden. ...
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
§ 29 StBVV Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen (vom 01.07.2020)
... oder für die Teilnahme an einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 209 bis 217 der Abgabenordnung) die Zeitgebühr; 2. für schriftliche Einwendungen ...
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 2 StromStV Antrag auf Erlaubnis (vom 01.07.2019)
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung ; 5. bei der Nutzung von stationären Batteriespeichern im Sinne des § 5 Absatz ...
§ 8 StromStV Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme (vom 01.07.2019)
... 5. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung . (3) Das Hauptzollamt kann vom Antragsteller weitere Angaben und Unterlagen ...
Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung
neugefasst durch B. v. 09.11.2006 BGBl. I S. 2596; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.06.2014 BGBl. I S. 700
§ 12 ZuckProdAbgV Aufsicht (vom 28.12.2010)
... und Verarbeiter unterliegen der Aufsicht nach den §§ 209 bis 211 und 213 bis 217 der Abgabenordnung sowie nach den auf Grund des § 212 der Abgabenordnung erlassenen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 2 StRAnpG 2015 Weitere Änderung der Abgabenordnung
... nicht förmliche Präferenznachweise handelt," ersetzt. 3. § 214 Satz 2 wird aufgehoben. 4. In § 251 Absatz 1 Satz 2 wird der Klammerzusatz ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung
... § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen § 214 Beauftragte § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg § 216 ...
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... unterliegen im Steuergebiet (§ 1 Absatz 1 Satz 2) der Steueraufsicht. Die §§ 210 bis 217 der Abgabenordnung sind für diese Beförderungen entsprechend anzuwenden. ...
Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ZuckerMORÄndV Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung
... und Verarbeiter unterliegen der Aufsicht nach den §§ 209 bis 211 und 213 bis 217 der Abgabenordnung sowie nach den auf Grund des § 212 der Abgabenordnung erlassenen ...
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 7 4. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... oder für die Teilnahme an einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 209 bis 217 der Abgabenordnung) die Zeitgebühr;". 3. In Anlage 5 Tabelle E ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Biersteuerverordnung (BierStV)
V. v. 24.08.1994 BGBl. I S. 2191; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 4 BierStV Antrag auf Erlaubnis
... gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (3) Der Antragsteller, der ermäßigte Steuersätze ...
§ 22 BierStV Berechtigter Empfänger (vom 01.04.2008)
... 3. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (3) Auf Verlangen des Hauptzollamtes hat der Antragsteller weitere ...
Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994 BGBl. I S. 104; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 7 BrStV Antrag auf Erlaubnis (vom 01.01.2007)
... 7. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (3) Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere ...
§ 25 BrStV Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
... gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. Arzneimittelhersteller haben außerdem ihre ...
§ 33 BrStV Erlaubnis nach § 139 Abs. 3 des Gesetzes, Buchführung (vom 01.04.2008)
... 6. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (2) Das Hauptzollamt kann weitere Angaben fordern, wenn diese zur ...
§ 41 BrStV Berechtigter Empfänger (vom 01.04.2008)
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (2) Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere ...
Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2176; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 2 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
§ 27 SchaumwZwStG Verkehr mit Wein mit anderen Mitgliedstaaten
... und Personen unterliegen im Steuergebiet (§ 1 Abs. 1) der Steueraufsicht. §§ 210 bis 217 der Abgabenordnung finden für den innergemeinschaftlichen gewerblichen Verkehr ...
Heizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)
V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 5 HeizölkennzV Antrag auf Bewilligung der Kennzeichnung
... 7. eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 27 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser ...
Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1804; nichtig gemäß B. v. 15.06.2017 BGBl. I S. 1877
§ 4 KernbrStG Pflichten des Betreibers
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (3) Der Betreiber ist verpflichtet, zur Ermittlung der Steuer und ...
Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 4 MinöStV Anmeldung und Antrag auf Erlaubnis
... 5. die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 57, in der dieser sein ...
§ 18 MinöStV Antrag auf Erlaubnis
... 4. die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 57, in der dieser sein ...
§ 31 MinöStV Berechtigte Empfänger
... 2. die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 57, in der dieser sein ...
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 4 SchaumwZwStV Antrag auf Herstellungserlaubnis
... gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (2) Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere ...
§ 18 SchaumwZwStV Antrag auf Lagererlaubnis (vom 01.01.2007)
... 6. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (2) Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere ...
§ 27 SchaumwZwStV Berechtigter Empfänger (vom 01.04.2008)
... 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (2) Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere ...
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