§ 216 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenRentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 4 RÜAbschlG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „§ 216 Bezugsgröße (Ost)". ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „ § 216 Bezugsgröße (Ost)". ... 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „§ 216 (weggefallen)". ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „ § 216 (weggefallen)". 3. § ... 215 Absatz 3 wird aufgehoben. 5. § 216 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... Absatz 2 wird aufgehoben. 6. § 216 wird aufgehoben. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/216_SGB_VII.htm