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§ 21 - MT-Berufe-Gesetz (MTBG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2023, abweichend § 69 ab 04.03.2021; FNA: 2124-28 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 21 Träger der praktischen Ausbildung



(1) 1Eine nach § 19 geeignete Einrichtung ist der Träger der praktischen Ausbildung. 2Der Träger der praktischen Ausbildung ist für die Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich.

(2) Der Träger der praktischen Ausbildung hat die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:

1.
mit der auszubildenden Person einen Ausbildungsvertrag nach Abschnitt 4 dieses Teils abzuschließen,

2.
einen Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung zu erstellen,

3.
soweit der Ausbildungsplan dies vorsieht, mit weiteren für die praktische Ausbildung geeigneten Einrichtungen eine Vereinbarung über die Durchführung von Teilen der praktischen Ausbildung zu schließen und

4.
die Einhaltung des Ausbildungsplans in geeigneter Form sicherzustellen.

(3) In der Kooperationsvereinbarung nach § 22 Nummer 1 kann der Träger der praktischen Ausbildung die Schule

1.
zum Abschluss des Ausbildungsvertrages bevollmächtigen und

2.
mit der Wahrnehmung von weiteren in Absatz 2 benannten Aufgaben beauftragen.



 

Zitierungen von § 21 MTBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MTBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 MTBG Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
... den theoretischen und praktischen Unterricht erstellt. (2) In dem Ausbildungsplan nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 ist die praktische Ausbildung zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das allgemeine und das ...
§ 31 MTBG Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
... und psychischen Kräften der auszubildenden Person angemessen sein. (3) Im Fall von § 21 Absatz 2 Nummer 3 hat der Träger der praktischen Ausbildung die Erfüllung der Pflichten nach den ...