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§ 23 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)

V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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§ 23 Unwirksamkeit von Nachweisen



Nachweise sind unwirksam, wenn

1.
die Voraussetzungen des § 16 Absatz 2 nicht erfüllt sind,

2.
sie nach § 16 ausgestellt wurden, aber eine oder mehrere Angaben nach § 17 Absatz 1 nicht enthalten,

3.
sie gefälscht sind oder

4.
sie eine unrichtige Angabe enthalten.



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Frühere Fassungen von § 23 37. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2026Artikel 2 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 23 37. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 37. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 37. BImSchV Weitere anerkannte Nachweise (vom 07.06.2026)
... eingeholt wurden, sind im Rahmen des § 16 Absatz 2 anzuerkennen. (2) § 23 Nummer 3 und 4 ist entsprechend ...
§ 44 37. BImSchV Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (vom 07.06.2026)
... zu den Nachweispflichtigen bei Vorlage der Nachweise nach § 15 und 10. Daten nach § 23 zur Unwirksamkeit von Nachweisen. Die zuständige Behörde ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... eingeholt wurden, sind im Rahmen des § 16 Absatz 2 anzuerkennen. (2) § 23 Nummer 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden." 17. In § 22 Absatz 1 Satz 4 wird jeweils die ... die Angabe „Schriftform" durch die Angabe „Textform" ersetzt. 18. § 23 wird durch den folgenden § 23 ersetzt: „§ 23 Unwirksamkeit von ... durch die Angabe „Textform" ersetzt. 18. § 23 wird durch den folgenden § 23 ersetzt: „§ 23 Unwirksamkeit von Nachweisen Nachweise sind ... ersetzt. 18. § 23 wird durch den folgenden § 23 ersetzt: „ § 23 Unwirksamkeit von Nachweisen Nachweise sind unwirksam, wenn 1. die ...