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§ 24 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz



Ist der Auftrag im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren von einem Gläubiger erteilt, bestimmt sich der Wert nach dem Nennwert der Forderung.



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Frühere Fassungen von § 24 RVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 10 Restrukturierungsgesetz
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 47 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 5 LPartRÜG Änderung sonstigen Bundesrechts
... durch die Angabe „§ 661 Abs. 1 Nr. 4a und 5" ersetzt. (26) In § 24 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... einer Folgesache als selbständige Familiensache". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 (weggefallen)". 2. In § ... b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 (weggefallen)". 2. In § 1 Abs. 2 wird nach dem Wort ... 5 und 6" durch die Angabe „24 Abs. 1, 2, 4 und 5" ersetzt. 11. § 24 wird aufgehoben. 12. In § 25 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „§ 42 ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 10 RStruktG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 23a folgende Angabe eingefügt: „§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem ... Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz". 2. Nach § 23a wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und ... 2. Nach § 23a wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem ...