Hat der Antragsgegner zulässige Einwendungen (§
252 Absatz 2 bis 4) erhoben, teilt das Gericht dem Antragsteller dies mit und weist darauf hin, dass das streitige Verfahren auf Antrag eines Beteiligten durchgeführt wird.
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§ 255 FamFG Streitiges Verfahren (vom 01.01.2017) ... Im Fall des § 254 wird auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durchgeführt. (2) ... streitigen Verfahrens nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung nach § 254 gestellt, so gilt der Festsetzungsantrag, der über den Festsetzungsbeschluss nach § 253 ...
§ 493 FamFG Übergangsvorschriften (vom 11.04.2025) ... Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der ... §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) Für Anmeldungen, ...
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 2 UntKostRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ... nach § 252 Absatz 2 zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hat." 5. § 254 wird wie folgt gefasst: „§ 254 Mitteilungen über Einwendungen ... verpflichtet hat." 5. § 254 wird wie folgt gefasst: „§ 254 Mitteilungen über Einwendungen Hat der Antragsgegner zulässige Einwendungen ... a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 254 " durch die Angabe „§ 253 Absatz 1" ersetzt. c) Absatz 6 wird wie ... streitigen Verfahrens nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung nach § 254 gestellt, so gilt der Festsetzungsantrag, der über den Festsetzungsbeschluss nach § 253 ... Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der ... §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der bis dahin geltenden Fassung weiter ...