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§ 25 - Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982, 2022 BGBl. I S. 1045 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Geltung ab 01.12.2021; FNA: 204-5 Datenschutz
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§ 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen



(1) 1Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. 2Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.

(2) Die Einwilligung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,

1.
wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder

2.
wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.

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Zitierungen von § 25 TTDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 TTDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TTDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 TTDSG Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
... Dienste zur Verwaltung von nach § 25 Absatz 1 erteilten Einwilligungen, die 1. nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren ... aus dem Internet, aa) Einstellungen der Endnutzer hinsichtlich der Einwilligung nach § 25 Absatz 1 befolgt und bb) die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung ...
§ 28 TTDSG Bußgeldvorschriften
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder 13. entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 eine Information speichert oder auf eine Information zugreift. (2) Die ...
§ 29 TTDSG Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (vom 01.12.2021)
... und die Informationsfreiheit zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des § 25 . (3) Im Hinblick auf die Befugnisse des oder der Bundesbeauftragten für den ...
 
Zitat in folgenden Normen

FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)
V. v. 05.10.2011 BGBl. I S. 2057; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 FIDEVerzV (vom 01.12.2021)
...  t) § 27 Absatz 1 und 2 des Jugendschutzgesetzes, u) § 25 Absatz 1 Nummer 3 Variante 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, v) § 5 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes
B. v. 30.06.2022 BGBl. I S. 1045
Berichtigung TKMoGB
...  b) In § 29 Absatz 2 ist die Angabe „§ 24" durch die Angabe „ § 25 " zu ersetzen. c) In § 30 Absatz 1 ist die Angabe „§ 27" ...