1Aufwendungen für die in
§ 39e Absatz 1 Satz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen der Übergangspflege im Krankenhaus sind für zehn Tage je Krankenhausbehandlung beihilfefähig.
2Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für gesondert berechnete Wahlleistungen für Unterkunft.
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§ 49 BBhV Eigenbehalte (vom 01.04.2024) ... Krankenhausleistungen nach § 26 Absatz 1 Nummer 2, § 26a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 und § 26b und stationären Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 34 Absatz 1, 2 und ...
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... c) Nach der Angabe zu § 26a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 26b Übergangspflege im Krankenhaus". d) Nach der Angabe zu § 27 wird ... 14,50 Euro" werden gestrichen. 19. Nach § 26a wird folgender § 26b eingefügt: „§ 26b Übergangspflege im Krankenhaus ... 19. Nach § 26a wird folgender § 26b eingefügt: „ § 26b Übergangspflege im Krankenhaus Aufwendungen für die in § 39e Absatz 1 ... Behandlungen" werden durch die Wörter „§ 26a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 und § 26b und stationären Behandlungen" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 34 ...