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§ 28 - Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1914 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 167
Geltung ab 06.08.2016; FNA: 224-26 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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Geltung ab 06.08.2016; FNA: 224-26 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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§ 28 Einfuhrverbot
Die Einfuhr von Kulturgut ist verboten, wenn es
- 1.
- von einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als nationales Kulturgut eingestuft oder definiert worden ist und unter Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates verbracht worden ist,
- 2.
- unter Verstoß gegen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union, die die grenzüberschreitende Verbringung von Kulturgut einschränken oder verbieten, verbracht worden ist oder
- 3.
- unter Verstoß gegen Abschnitt I Nummer 1 des Protokolls zur Haager Konvention aufgrund eines bewaffneten Konflikts verbracht worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) G. v. 17. Juli 2025 BGBl. 2025 I Nr. 167 m.W.v. 23. Juli 2025
Frühere Fassungen von § 28 KGSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 23.07.2025 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) vom 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 167 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 KGSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 KGSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KGSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 KGSG Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr (vom 23.07.2025)
... ist, zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat im Sinne von § 28 Nummer 1 entsprechende Unterlagen mitzuführen. Ein solcher Nachweis sind ...
§ 32 KGSG Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut (vom 23.07.2025)
... Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig, wenn sie 1. gegen § 28 Nummer 1 oder 2 verstößt und das Kulturgut a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem ... April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates verbracht worden ist, 2. gegen § 28 Nummer 3 verstößt oder 3. gegen sonstige in der Bundesrepublik Deutschland geltende ...
§ 33 KGSG Sicherstellung von Kulturgut (vom 23.07.2025)
... 21 Nummer 1 bis 4 ausgeführt werden soll oder b) entgegen einem Verbot nach § 28 eingeführt worden ist, oder 2. wenn bei der Einfuhr die nach § 30 ...
§ 53 KGSG Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention
... Kulturgut nach Kapitel I Artikel 1 der Haager Konvention, das entgegen § 28 Nummer 3 aufgrund eines bewaffneten Konflikts eingeführt worden ist, ist nach Beendigung des ...
§ 83 KGSG Strafvorschriften
... 1 Nummer 1 oder 2 unrechtmäßig eingeführt wurde, 3. entgegen § 28 Kulturgut einführt, von dem er weiß, dass es unter Verstoß gegen eine dort ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 167
Artikel 1 1. KGSGÄndG Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
... „Absatz 4" ersetzt. b) In Absatz 8 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „( § 28 )" durch die Angabe „(§ 32)" ersetzt. c) In Absatz 9 wird die ... 4. In § 25 Absatz 2 und § 26 Absatz 2 wird jeweils Satz 2 gestrichen. 5. In § 28 Nummer 1 wird die Angabe „aus dessen Hoheitsgebiet" durch die Angabe „nach dem 31. ... „(1) Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig, wenn sie 1. gegen § 28 Nummer 1 oder 2 verstößt und das Kulturgut a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem ... April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates verbracht worden ist, 2. gegen § 28 Nummer 3 verstößt oder 3. gegen sonstige in der Bundesrepublik Deutschland geltende ... 21 Nummer 1 bis 4 ausgeführt werden soll oder b) entgegen einem Verbot nach § 28 eingeführt worden ist, oder 2. wenn bei der Einfuhr die nach § 30 ...
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