(1) Die Benannte Stelle soll Anträge von Herstellern auf Konformitätsbewertungen ortsbeweglicher Druckgeräte, die in dem Durchführungsrechtsakt nach
§ 27 Absatz 1 Nummer 2 angegeben sind und die den Konformitätsbewertungsverfahren nach
§ 11 unterliegen, unabhängig davon priorisieren, ob der Antrag vor oder nach der Aktivierung des Notfallmodus gestellt wurde.
(2) Den Antragstellern dürfen durch die Priorisierung von Anträgen nach Absatz 1 keine zusätzlichen unverhältnismäßigen Kosten entstehen.
(3) Die Benannte Stelle hat zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, ihre Prüfkapazitäten für ortsbewegliche Druckgeräte nach Absatz 1, für die sie benannt wurden, zu erhöhen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 27 ODV Anwendung der Notfallverfahren (vom 11.07.2026) ... Die §§ 28 bis 30 sind anzuwenden, wenn 1. in einem Durchführungsrechtsakt des Rates nach ... auf als krisenrelevante Waren eingestufte ortsbewegliche Druckgeräte Notfallverfahren nach § 28 Absatz 1 , § 29 Absatz 1 und § 30 aktiviert wurden. (2) Maßnahmen, die ...
V. v. 06.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 200
Artikel 1 16. GGRVÄndV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ... wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu den §§ 27 bis 31 durch die folgende Angabe ersetzt: „Abschnitt 7 Notfallverfahren ... 7 Notfallverfahren § 27 Anwendung der Notfallverfahren § 28 Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ... 7 Notfallverfahren § 27 Anwendung der Notfallverfahren (1) Die §§ 28 bis 30 sind anzuwenden, wenn 1. in einem Durchführungsrechtsakt des Rates nach ... auf als krisenrelevante Waren eingestufte ortsbewegliche Druckgeräte Notfallverfahren nach § 28 Absatz 1 , § 29 Absatz 1 und § 30 aktiviert wurden. (2) Maßnahmen, die auf der ... aktiviert ist. Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen nach § 29 Absatz 4. § 28 Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anbringt." 6. Der bisherige § 28 wird gestrichen. 7. Nach § 31 wird die folgende Überschrift ...