§ 29 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 29 Rahmenvorgabe


§ 29 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kann durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festlegen, wie die nach § 40 Absatz 1 durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen auszugestalten ist. 2Dieser darf umfassen:

1.
die Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden Sammelsystemen,

2.
die Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie

3.
die Häufigkeit und den Zeitraum der Behälterleerungen.

(2) 1Die Rahmenvorgabe nach Absatz 1 muss geeignet ist sein, eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, und ihre Befolgung darf den Systemen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein. 2Die Rahmenvorgabe darf nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welchen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der in seiner Verantwortung durchzuführenden Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen zugrunde legt.

(3) 1Rahmenvorgaben können frühestens nach Ablauf von drei Jahren geändert werden. 2Jede Änderung ist mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, mindestens jedoch ein Jahr vor ihrem Wirksamwerden, den Systemen bekannt zu geben.

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Zitierungen von § 29 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 VerpackDG Zulassung von Systemen
... diesem Gesetz, aus der Abstimmungsvereinbarung nach § 27 Absatz 1 oder aus den Vorgaben nach § 29 nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen und den ...
§ 27 VerpackDG Abstimmung zwischen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
... sind dabei besonders zu berücksichtigen. Rahmenvorgaben nach § 29 sind zu beachten. Die Abstimmungsvereinbarung darf der Vergabe von ... die Sammlung nach § 40 Absatz 1 sowie im Falle einer Änderung seiner Rahmenvorgaben nach § 29 von den Systemen eine angemessene Anpassung der Abstimmungsvereinbarung verlangen. ...
§ 32 VerpackDG Ausschreibung von Sammelleistungen; Ausschreibungsführer
... unter Beachtung der Abstimmungsvereinbarungen nach § 27 Absatz 1 und der Rahmenvorgaben nach § 29 im Wettbewerb im Wege transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungsverfahren über ...


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