§ 2 - Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt (WSBGebV)

V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744 (Nr. 76); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 257
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-22 Verwaltungsgebühren
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§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen


§ 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Anlage. 2Das Gebühren- und Auslagenverzeichnis regelt ferner die Tatbestände für eine Gebühren- und Auslagenbefreiung.

(2) Die nach der Anlage zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.

(3) Auslagen, die nicht im Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgeführt sind, sind mit der Gebühr abgegolten.

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Zitierungen von § 2 WSBGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WSBGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSBGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage WSBGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 11.09.2026)
... Schifffahrtsverwaltung des Bundes § 3 Absatz 1 Nummer 1 WaStrBAV § 2 Absatz 1 Strand SchutzwerkSiche- rungsV § 2 Absatz 1 DünenSchV § 12 ... 1 Nummer 1 WaStrBAV § 2 Absatz 1 Strand SchutzwerkSiche- rungsV § 2 Absatz 1 DünenSchV § 12 Schleusen- betriebsverordnung ... 118 - 178 41 Befreiung von Befahrensverboten § 2 Absatz 4 OstseeSHNSG-BefV nach Zeitaufwand 42 Befreiung von ... kommens 1973/78 § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 2 Absatz 1 , § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. II. SchSG i. V. m. § 5 Absatz 1 und 4 ... § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 , § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. IX. SchSG i. V. m. § 5 Absatz 1, 4 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Artikel 1 BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung
...  26b. Sperr- und Warngebietverordnung (SperrWarnGebV),". 2. Die Anlage (zu § 2 ) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird der Gebührentabelle ... bisherigen Nummern 2 bis 5 werden die Nummern 3 bis 6. 3. Abschnitt 3 der Anlage (zu § 2 ) wird wie folgt geändert: a) Die Vorbemerkung wird wie folgt gefasst:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253, 336
Artikel 3 2. BinSchStrOuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  c) Die bisherige Nummer 31a wird die Nummer 31. 2. Abschnitt 2 der Anlage zu § 2 wird wie folgt geändert: a) In dem Tabellenabschnitt 2 werden in Nummer 2138 in ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... Schifffahrtsverwaltung des Bundes § 3 Absatz 1 Nummer 1 WaStrBAV § 2 Absatz 1 Strand SchutzwerkSiche- rungsV § 2 Absatz 1 DünenSchV  ... 1 Nummer 1 WaStrBAV § 2 Absatz 1 Strand SchutzwerkSiche- rungsV § 2 Absatz 1 DünenSchV § 12 Schleusen- betriebsverordnung ... 118 - 178 41 Befreiung von Befahrensverboten § 2 Absatz 4 OstseeSHNSG-BefV nach Zeitaufwand 42 Befreiung von ...


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