§ 2 Maßgebliche Tatsachen für die Mauterhebung
Die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen sind:
- 1.
- das amtliche Kennzeichen des mautpflichtigen Fahrzeuges im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes einschließlich des Nationalitätskennzeichens,
- 2.
- die Strecke einschließlich Zwischenstationen, auf der eine mautpflichtige Straßenbenutzung erfolgen soll,
- 3.
- Datum und Uhrzeit des geplanten Fahrtbeginns der mautpflichtigen Straßenbenutzung,
- 4.
- die Gewichtsklasse und die Anzahl der Achsen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination,
- 5.
- die Schadstoffklasse im Sinne der Anlage 1 Nummer 2 Buchstabe b des Bundesfernstraßenmautgesetzes,
- 6.
- die Kohlenstoffdioxid-Emissionsklasse des Fahrzeugs nach Artikel 7ga Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Nummer 28, 30, 34 bis 38 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2022/362 (ABl. L 69 vom 4.3.2022, S. 1) geändert worden ist,
- 7.
- die Positionsdaten des zum Zweck der Mauterhebung im Fahrzeug befindlichen Fahrzeuggerätes.
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interne Verweise§ 4 Lkw-MautV Manuelles Mauterhebungssystem (vom 07.12.2023) ... erfolgt, hat der Mautschuldner die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. (3) Der Mautschuldner hat die ... (3) Der Mautschuldner hat die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1 bis 6 wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben (Einbuchung). (4) Bei der ...
§ 5 Lkw-MautV Automatisches Mauterhebungssystem (vom 07.12.2023) ... hat bei der Anmeldung die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Diese Daten sind im ... Sinne des § 16 Absatz 2 des Mautsystemgesetzes gleich. (2) Änderungen der in § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber oder seinem Anbieter nach den §§ ...
§ 6 Lkw-MautV Nachweis der Richtigkeit der mautrelevanten Tatsachen (vom 07.12.2023) ... und Mobilität die Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut gegenüber dem Bundesamt für ... ob der Nachweis der Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 4, 5 und 6 erbracht worden ist, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität diese auf Antrag ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2700
Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
Zweite Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 01.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 341
Artikel 1 2. Lkw-MautVÄndV ... Nachweise über die für die Maut maßgeblichen Tatsachen und". 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird durch folgende Nummern 5 und 6 ... erfolgt, hat der Mautschuldner die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben." c) Absatz 3 wird wie ... Der Mautschuldner hat die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1 bis 6 wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben (Einbuchung)." 5. § ... hat bei der Anmeldung die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Diese Daten sind im Fahrzeuggerät ... Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Änderungen der in § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber oder seinem Anbieter nach den §§ ... und Mobilität die Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut gegenüber dem Bundesamt für ... ob der Nachweis der Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 4, 5 und 6 erbracht worden ist, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität diese auf Antrag ...
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