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§ 305 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 305 Befragung, Auskunftspflicht
(1) Die Aufsichtsbehörde ist befugt,
- 1.
- von den Versicherungsunternehmen, den Mitgliedern ihrer Organe, ihren Beschäftigten sowie den die Unternehmen kontrollierenden Personen, auch nach deren Ausscheiden aus dem Organ oder Unternehmen, Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten sowie Vorlage oder Übersendung aller Geschäftsunterlagen, im Einzelfall insbesondere der allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Tarife, der Formblätter und sonstigen Druckstücke, die das Versicherungsunternehmen im Verkehr mit den Versicherungsnehmern oder den abgebenden Versicherungsunternehmen (Vorversicherern) verwendet, sowie der Unternehmensverträge und der Verträge über Ausgliederungen zu verlangen und
- 2.
- von einem in die Gruppenaufsicht nach Teil 5 einbezogenen Versicherungsunternehmen und den in Nummer 1 genannten Personen, auch nach deren Ausscheiden aus dem Organ oder Unternehmen, Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen über die Geschäftsangelegenheiten zu verlangen, die der Gruppenaufsicht dienlich sind; übermittelt das Versicherungsunternehmen diese Informationen trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann die Aufsichtsbehörde auch von allen anderen der Gruppe angehörigen Unternehmen die Auskünfte sowie Übersendung oder Vorlage der Unterlagen verlangen.
(2) Die Aufsichtsbehörde hat die Rechte nach Absatz 1 Nummer 1 auch gegenüber
- 1.
- Personen und Unternehmen, die als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler an ein Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge vermitteln oder vermittelt haben, soweit es für die Beurteilung des Geschäftsbetriebs und der Vermögenslage des Versicherungsunternehmens oder der Erfüllung der Pflichten nach den §§ 53 bis 56 oder den Vorschriften des Geldwäschegesetzes durch ein Versicherungsunternehmen im Sinne des § 52 bedeutsam ist;
- 2.
- Personen und Unternehmen, auf die ein Versicherungsunternehmen Funktionen oder Tätigkeiten ausgegliedert hat sowie seinen Abschlussprüfern und unabhängigen Treuhändern im Sinne dieses Gesetzes oder des Versicherungsvertragsgesetzes; die Auskunftspflicht der Abschlussprüfer beschränkt sich auf Tatsachen, die ihnen im Rahmen der Abschlussprüfung bekannt geworden sind;
- 3.
- Personen und Unternehmen, die eine Beteiligungsabsicht nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 angezeigt haben oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 9 als Inhaber bedeutender Beteiligungen angegeben werden;
- 4.
- den Inhabern einer bedeutenden Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen und den von ihnen kontrollierten Unternehmen;
- 5.
- Personen und Unternehmen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich um Personen oder Unternehmen im Sinne der Nummer 4 handelt, und
- 6.
- Personen und Unternehmen, die mit einer Person oder einem Unternehmen im Sinne der Nummern 3 bis 5 nach § 15 des Aktiengesetzes verbunden sind.
(3) Wer nach den Absätzen 1 und 2 zur Erteilung einer Auskunft verpflichtet ist, kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
(4) 1Soweit es zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Unterlagen erforderlich ist, dürfen die nach den Absätzen 1 und 2 auskunfts- und vorlagepflichtigen Personen und Unternehmen Gesundheitsdaten im Sinne des Artikels 4 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeiten. 2Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. 3§ 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.
(5) Die Aufsichtsbehörde kann bei Auskunfts- und Vorlageersuchen nach dieser Vorschrift eine elektronische Einreichung verlangen und nähere Bestimmungen über die Art und Weise der Übermittlung festlegen.
Text in der Fassung des Artikels 25 Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) G. v. 25. März 2026 BGBl. 2026 I Nr. 81 m.W.v. 31. März 2026
Frühere Fassungen von § 305 VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 31.03.2026 | Artikel 25 Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) vom 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81 |
| aktuell vorher | 15.12.2023 | Artikel 31 Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354 |
| aktuell vorher | 29.12.2020 | Artikel 6 Risikoreduzierungsgesetz (RiG) vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2773 |
| aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2602 |
| aktuell | vor 01.01.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 305 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 305 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VAG Geltungsbereich (vom 10.02.2026)
... 13, 37 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 39 sowie die §§ 294 bis 298, 300, 302, 305 bis 307, §§ 310 bis 312 und 314. Für die nach Landesrecht errichteten und ... 13, 37 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 39 sowie die §§ 294 bis 298, 300, 302, 305 bis 307, 310, 312 und 314 entsprechend. Beschlüsse der Vertreterversammlung ...
§ 5 VAG Freistellung von der Aufsicht (vom 13.01.2019)
... 1 und 3, die §§ 234g und 235, Teil 2 Kapitel 2, Teil 3 und Teil 6 mit Ausnahme der §§ 305 , 306 und 310, soweit Nebenbestimmungen zur Freistellung oder die genannten Rechte der ... Nebenbestimmungen zur Freistellung oder die genannten Rechte der Aufsichtsbehörde nach den §§ 305 und 306 durchgesetzt werden sollen; eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht ...
§ 62 VAG Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit (vom 31.03.2026)
... § 294 Absatz 2 Satz 2 bis 4, die §§ 298 und 299 Nummer 1, die §§ 303, 305 Absatz 1, 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 , § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 4 bis 7, die ...
§ 168 VAG Versicherungs-Zweckgesellschaften (vom 31.03.2026)
... 11, 16, 24, 25, 47 Nummer 1, 2, 5, § 294 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 und Absatz 3, 6 und 7, die §§ 305 , 306 bis 307 und 310 bis 315 mit Ausnahme des § 312 Absatz 1 entsprechend. (3) ...
§ 169 VAG Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat (vom 31.03.2026)
... die §§ 4, 68 Absatz 2 Satz 4, die §§ 298, 299 Nummer 1, die §§ 303, 305 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 , § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 bis 7, die ... dieses Gesetzes sowie § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes entsprechend. § 305 Absatz 1 Nummer 1 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass an die Stelle der Versicherungsnehmer ...
§ 225 VAG Aufsicht (vom 31.03.2026)
... Der Bundesanstalt stehen gegenüber den Sicherungsfonds die Rechte nach den §§ 305 und 306 zu. Im Übrigen gelten für die Sicherungsfonds nur die Vorschriften ...
§ 243 VAG Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen, deren Herkunftsstaat ein anderer Mitglied- oder Vertragsstaat ist (vom 31.03.2026)
... tätig zu sein. (6) Für die Zwecke des Absatzes 5 Satz 1 ist § 305 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 entsprechend anwendbar. (7) Auf Antrag der Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaats ...
§ 247 VAG Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten (vom 22.01.2026)
... Vertragsstaat, so sind die §§ 250 bis 287 sowie 293 Absatz 1, § 298 Absatz 1 und 2, § 305 Absatz 1 Nummer 1 und § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur auf Ebene der obersten Muttergesellschaft anzuwenden, ...
§ 248 VAG Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene (vom 22.01.2026)
... 2 bis 6 sind die §§ 250 bis 287 sowie § 293 Absatz 1, § 298 Absatz 1 und 2, § 305 Absatz 1 Nummer 1 und § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzuwenden. (2) Die ...
§ 250 VAG Überwachung der Gruppensolvabilität (vom 22.01.2026)
... Absätze 2 und 3, der §§ 275 bis 287 sowie 293 Absatz 1, § 298 Absatz 1 und 2, § 305 Absatz 1 Nummer 1 und § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 überwacht. Vermögenswerte und ...
§ 281 VAG Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde
... zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, gelten die §§ 43, 44 und 305 entsprechend. Benötigt die Gruppenaufsichtsbehörde die in § 305 Absatz 1 ... 44 und 305 entsprechend. Benötigt die Gruppenaufsichtsbehörde die in § 305 Absatz 1 Nummer 1 genannten Informationen und wurden diese bereits einer anderen ...
§ 289 VAG Gleichwertigkeit (vom 22.01.2026)
... verbindlich an. (2) Die §§ 279 bis 287, 293 Absatz 1, § 298 Absatz 1, § 305 Absatz 1 Nummer 1 , § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 309 gelten bei der Zusammenarbeit mit den ...
§ 292 VAG Gruppeninterne Transaktionen (vom 10.06.2017)
... der allgemeinen Aufsicht. Die §§ 274, 284 bis 287, § 298 Absatz 1, § 305 Absatz 1 Nummer 1 und § 328 sind entsprechend ...
§ 293 VAG Aufsicht (vom 31.03.2026)
... 3 die §§ 4, 16 bis 26, 29, 30, 32, 47 Nummer 1, 2 und 5 bis 7, die §§ 303, 305 , 306 bis 306b, 310 und 333 sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a ...
§ 306 VAG Betreten und Durchsuchung von Räumen; Sicherstellung (vom 31.03.2026)
... dabei darf sie im Rahmen der Gruppenaufsicht nach Teil 5 Prüfungen der Informationen nach § 305 Absatz 1 Nummer 2 und § 284 auch bei dem Versicherungsunternehmen, das der Gruppenaufsicht unterliegt, bei ... (5) Die Bediensteten der Bundesanstalt dürfen die Räume der nach § 305 Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen Unternehmen sowie von deren Organmitgliedern auch nach ihrem ...
§ 308d VAG Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554 (vom 30.12.2024)
... in Zusammenhang stehen, und die mündlichen Erklärungen aufzeichnen. § 305 Absatz 5 gilt ...
§ 310 VAG Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (vom 31.03.2026)
... Absatz 3, den §§ 301, 303 Absatz 2, § 304 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 2, § 305 Absatz 1 und 2 , den §§ 306, 306a, 307 Absatz 1 sowie den §§ 308, 308b, 308d, 312 und 314 ...
§ 326 VAG Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (vom 31.03.2026)
... trifft die Bundesanstalt die zweckdienlichen Maßnahmen unter Anwendung der §§ 298, 305 , 306 bis 306b und 309 und unterrichtet davon die ersuchende Behörde. (3) ...
§ 327 VAG Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen (vom 31.03.2026)
... eigenes Personal oder durch Beauftragte Prüfungen des Geschäftsbetriebs vorzunehmen; § 305 Absatz 3 , § 306 Absatz 4 und § 306a Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. Die ... sich die ersuchende Behörde an der Prüfung beteiligen oder dabei zugegen sein. § 305 Absatz 5 und § 306 Absatz 5 sind entsprechend anzuwenden. Die Aufsichtsbehörde ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 31.03.2026)
... oder § 306a Absatz 1, auch in Verbindung mit § 306a Absatz 6, oder b) § 305 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, § 308 Absatz 4 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 62 ...
Zitat in folgenden Normen
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Artikel 1 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149; zuletzt geändert durch Artikel 26 Abs. 2 G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
§ 3 DDG Herkunftslandprinzip (vom 31.03.2026)
... 9. Bereiche, die erfasst sind von den §§ 39, 57 bis 59, 61 bis 65, 146, 241 bis 243b, 305 , 306 bis 306b des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 25 BRUBEG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... § 294 Absatz 2 Satz 2 bis 4, die §§ 298 und 299 Nummer 1, die §§ 303, 305 Absatz 1, 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 , § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 4 bis 7, die ... 11, 16, 24, 25, 47 Nummer 1, 2, 5, § 294 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 und Absatz 3, 6 und 7, die §§ 305 , 306 bis 307 und 310 bis 315 mit Ausnahme des § 312 Absatz 1 entsprechend." ... die §§ 4, 68 Absatz 2 Satz 4, die §§ 298, 299 Nummer 1, die §§ 303, 305 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 , § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 bis 7, die ... „Der Bundesanstalt stehen gegenüber den Sicherungsfonds die Rechte nach den §§ 305 und 306 zu." 6. § 243 Absatz 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: ... folgenden Absatz 6 ersetzt: „(6) Für die Zwecke des Absatzes 5 Satz 1 ist § 305 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 entsprechend anwendbar." 7. § 293 Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden ... 3 die §§ 4, 16 bis 26, 29, 30, 32, 47 Nummer 1, 2 und 5 bis 7, die §§ 303, 305 , 306 bis 306b, 310 und 333 sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a ... nach § 310a entsprechend; § 299 bleibt unberührt." 8. § 305 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 und 2 wird jeweils die Angabe ... „(5) Die Bediensteten der Bundesanstalt dürfen die Räume der nach § 305 Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen Unternehmen sowie von deren Organmitgliedern auch nach ihrem ... Absatz 3, den §§ 301, 303 Absatz 2, § 304 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 2, § 305 Absatz 1 und 2 , den §§ 306, 306a, 307 Absatz 1 sowie den §§ 308, 308b, 308d, 312 und 314 ... trifft die Bundesanstalt die zweckdienlichen Maßnahmen unter Anwendung der §§ 298, 305 , 306 bis 306b und 309 und unterrichtet davon die ersuchende Behörde." 15. ... eigenes Personal oder durch Beauftragte Prüfungen des Geschäftsbetriebs vorzunehmen; § 305 Absatz 3 , § 306 Absatz 4 und § 306a Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden." ... 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „ § 305 Absatz 3 , auch in Verbindung mit Absatz 4" durch die Angabe „§ 306a Absatz 1, auch in ...
Artikel 26 BRUBEG Folgeänderungen
... Bereiche, die erfasst sind von den §§ 39, 57 bis 59, 61 bis 65, 146, 241 bis 243b, 305 , 306 bis 306b des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt ...
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Artikel 4 FinAREG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 298 in Verbindung mit den §§ 15, 294 Absatz 6 und § 295 sowie den §§ 301, 305 Absatz 3 und 6 , § 306 Absatz 4, 5 und 7, den §§ 308, 312 sowie 314 haben keine aufschiebende ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 11 FinmadiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... der Untersuchung in Zusammenhang stehen, und die mündlichen Erklärungen aufzeichnen. § 305 Absatz 5 gilt entsprechend." 7. In § 310 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...
Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 1 TMGuaÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... Bereiche, die erfasst sind von den §§ 39, 57 bis 59, 61 bis 65, 146, 241 bis 243b, 305 und 306 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 5 GwRLÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Satzes 2 Nummer 2 erfolgt die Behandlung nach Maßgabe des Abkommens." 4. Dem § 305 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Soweit es zur Erteilung von ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... tätig zu sein. (6) Für die Zwecke des Absatzes 5 Satz 1 ist § 305 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 5 entsprechend anwendbar. (7) Auf Antrag der Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaats ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 16 UmwRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... werden die Wörter „den §§ 1 und 122a" durch die Angabe „§ 1, § 305 , § 320 oder § 333" ersetzt. 4. § 166 wird wie folgt ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... „§ 199 Absatz 3 findet keine Anwendung." 11. § 305 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ... Absatz 3, den §§ 301, 303 Absatz 2, § 304 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 2, § 305 Absatz 1 bis 4 und 6 , den §§ 306, 307 Absatz 1 sowie den §§ 308, 308b, 312 und 314 haben keine ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 31 ZuFinG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 8. In § 293 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „sowie die §§ 303, 305 , 306, 310 und 333" durch ein Komma und die Wörter „die §§ 303, 305, 306, ... 303, 305, 306, 310 und 333" durch ein Komma und die Wörter „die §§ 303, 305 , 306, 310 und 333 sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a" ersetzt. ... sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a" ersetzt. 9. Dem § 305 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Die Aufsichtsbehörde kann bei ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 14 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 305 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 305a Befugnisse und ... und die Wörter „der Verordnung (EU) 2016/1011" eingefügt. 5. Nach § 305 wird folgender § 305a eingefügt: „§ 305a Befugnisse und ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Telemediengesetz (TMG)
Artikel 1 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179; aufgehoben durch Artikel 37 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 3 TMG Herkunftslandprinzip (vom 27.11.2020)
... 9. Bereiche, die erfasst sind von den §§ 39, 57 bis 59, 61 bis 65, 146, 241 bis 243b, 305 und 306 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch ...
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