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§ 30 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen
Anerkannte Zertifizierungsstellen sind Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 anerkannt sind.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote G. v. 1. Juni 2026 BGBl. 2026 I Nr. 163 m.W.v. 7. Juni 2026
Frühere Fassungen von § 30 37. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 07.06.2026 | Artikel 2 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 30 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 37. Zertifikaten von Ausstellung BImSchV (vom 07.06.2026)
... Zur Ausstellung von Zertifikaten sind nur anerkannte Zertifizierungsstellen nach § 30 berechtigt. Die Zertifikate müssen in dem Zertifizierungssystem nach Absatz 2 ...
§ 48 37. BImSchV Datenübermittlung (vom 07.06.2026)
... nach § 2 Absatz 13, 5. anerkannten Zertifizierungsstellen nach § 30 und 6. registrierten ausländischen Zertifizierungsstellen nach § ...
§ 53 37. BImSchV Übergangsvorschrift (vom 07.06.2026)
... gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026 als anerkannte Zertifizierungsstelle im Sinne des § 30 , wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 3 und 4 erfüllt sind. (3) Die ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
§ 4b 38. BImSchV Vor-Ort-Kontrollen (vom 07.06.2026)
... (EU) 2022/996 registriert sind, und 2. Zertifizierungsstellen nach § 30 der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 131). (4) Zuständige Behörden nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... ersetzt: „§ 29 (weggefallen)". e) Nach der Angabe zu § 30 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 31a ... (1) Zur Ausstellung von Zertifikaten sind nur anerkannte Zertifizierungsstellen nach § 30 berechtigt. Die Zertifikate müssen in dem Zertifizierungssystem nach Absatz 2 Nummer 1 ... die Marktstammdatenregisternummer." 22. § 29 wird gestrichen. 23. § 30 wird durch den folgenden § 30 ersetzt: „§ 30 Anerkannte ... 22. § 29 wird gestrichen. 23. § 30 wird durch den folgenden § 30 ersetzt: „§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen Anerkannte ... 23. § 30 wird durch den folgenden § 30 ersetzt: „ § 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen Anerkannte Zertifizierungsstellen sind ... nach § 2 Absatz 13, 5. anerkannten Zertifizierungsstellen nach § 30 und 6. registrierten ausländischen Zertifizierungsstellen nach § ... gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026 als anerkannte Zertifizierungsstelle im Sinne des § 30 , wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 3 und 4 erfüllt sind. (3) Die ...
Artikel 3 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... (EU) 2022/996 registriert sind, und 2. Zertifizierungsstellen nach § 30 der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 131). (4) Zuständige Behörden nach ...
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