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§ 31 - BSI-Gesetz (BSIG)

§ 31 Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen



(1) Für Betreiber kritischer Anlagen gelten für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Anlagen maßgeblich sind, im Vergleich zu anderen informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen besonders wichtiger Einrichtungen auch über das Schutzniveau dieser Einrichtungen hinausgehende Maßnahmen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 als verhältnismäßig, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage steht.

(2) 1Betreiber kritischer Anlagen sind verpflichtet, für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Anlagen maßgeblich sind, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. 2Die eingesetzten Systeme zur Angriffserkennung müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. 3Sie sollten dazu in der Lage sein, fortwährend Bedrohungen zu identifizieren und zu vermeiden sowie für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorzusehen. 4Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. 5Der hierfür erforderliche Aufwand soll nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage stehen.

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Zitierungen von § 31 BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen
... seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist. (5) Die §§ 30, 31 , 32, 35, 36, 38, 39, 61 und 62 gelten nicht für besonders wichtige Einrichtungen und wichtige ... darstellt, findet dieser Absatz keine Anwendung. (6) Die §§ 30, 31 , 32, 35, 36, 38 und 39 gelten nicht für 1. Finanzunternehmen nach Artikel 2 Absatz ...
§ 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
... der Anforderungen in Bezug auf kritische Anlagen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 vorschlagen. Absatz 8 Satz 2 bis 6 gilt ...
§ 39 BSIG Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen
... Maßnahmen in Bezug auf kritische Anlagen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 zu einem vom Bundesamt im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...
§ 44 BSIG Vorgaben des Bundesamtes
... des IT-Grundschutzes und der Mindeststandards den Anforderungen nach § 30 Absatz 9 und § 31 widersprechen, genießen Letztere Vorrang. (3) Das Bundesamt berät die ...
§ 61 BSIG Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für besonders wichtige Einrichtungen
... der Erfüllung der Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 32 Absatz 1 bis 3 sowie § 38 Absatz 3 durchführen zu lassen. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
§ 11 KHSFV Förderungsfähige Vorhaben (vom 06.12.2025)
... 2023 I Nr. 339) geändert worden ist, erfüllen, an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes anzupassen oder b) telemedizinische Netzwerkstrukturen ...
§ 14 KHSFV Antragstellung (vom 06.12.2025)
... sind, um die Informationstechnik des Krankenhauses an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes anzupassen, 9. bei Vorhaben nach § 11 Absatz 1 Nummer 4 ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
§ 103a SGB XI IT-Sicherheit der Pflegekassen (vom 06.12.2025)
... soweit sie nicht ohnehin als Betreiber kritischer Anlagen gemäß den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
§ 391 SGB V IT-Sicherheit in Krankenhäusern (vom 06.12.2025)
... soweit sie nicht ohnehin als Betreiber kritischer Anlagen gemäß den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen ...
§ 392 SGB V IT-Sicherheit der gesetzlichen Krankenkassen (vom 06.12.2025)
... soweit sie nicht ohnehin als Betreiber kritischer Anlagen gemäß den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 21 NIS2-RLUG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Angabe „§ 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ersetzt. 2. § 392 wird wie folgt geändert: ... die Angabe „§ 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ...
Artikel 24 NIS2-RLUG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... die Angabe „§ 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „den §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ...
Artikel 26 NIS2-RLUG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
... § 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ersetzt. 2. In § 14 Absatz 2 Nummer 8 wird die ... § 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ...