§ 31 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 46 SchwbAV Übergangsvorschrift (vom 01.01.2024) ... 2024 beantragt worden sind, können weiter erbracht werden. Die §§ 30 bis 34 und 41 Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung sind auf diese ...
Zitat in folgenden NormenBildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 12 InklArbFG Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ... wird wie folgt gefasst: „3. Unterabschnitt (weggefallen) §§ 30 bis 34 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 46 wird wie folgt gefasst: ... dem 1. Januar 2024 bewilligt worden sind, können weiter erbracht werden. Die §§ 30 bis 34 und 41 Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung sind auf diese ...
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/31_SchwbAV.htm