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§ 321 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 321 Führungsaufsicht
In den Fällen der §§ 306 bis 306c und 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1 und des § 316c Abs. 1 Nr. 2 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen G. v. 9. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 3 m.W.v. 15. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 321 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 15.01.2026 | Artikel 2 Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen vom 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 3 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 321 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 321 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 3
Artikel 2 SprengGuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... die Angabe „Abs. 6" durch die Angabe „Absatz 7" ersetzt. 10. In § 321 wird die Angabe „§ 308 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 308 Absatz 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit
... gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen nach den §§ 306 bis 315a, 315c bis 316a, 321 und 324 des Strafgesetzbuches; 2. bei Verbrechen und Vergehen, die aus Eigennutz ...
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