§ 342g Einzubeziehende Unternehmen
In den Ertragsteuerinformationsbericht sind einzubeziehen:
- 1.
- in den Fällen der §§ 342b und 342e das unverbundene Unternehmen;
- 2.
- in den Fällen der §§ 342c, 342d und 342f das oberste Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen, die in den für den Berichtszeitraum aufgestellten Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens einbezogen sind.
Frühere Fassungen von § 342g HGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 342d HGB Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023) ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie b) § ... befreit, wenn das oberste Mutterunternehmen einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, ...
§ 342e HGB Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023) ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i, 342j Absatz 2 und ... befreit, wenn die Kapitalgesellschaft einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 ...
§ 342f HGB Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023) ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 und § 342k Absatz 2 sowie b) § ... befreit, wenn das oberste Mutterunternehmen einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 1 EStOffRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... Geschäftsjahr einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß 1. § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i, 342j Absatz 1 und ... Geschäftsjahr einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß 1. § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie 2. § ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie b) § ... befreit, wenn das oberste Mutterunternehmen einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i, 342j Absatz 2 und ... befreit, wenn die Kapitalgesellschaft einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 1 , § 342h Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 ... einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ... sowie 2. einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß a) § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 und § 342k Absatz 2 sowie b) § ... befreit, wenn das oberste Mutterunternehmen einen Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342g Nummer 2 , den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, ... Einzubeziehende Unternehmen; Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts § 342g Einzubeziehende Unternehmen In den Ertragsteuerinformationsbericht sind ...
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