§ 34 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 34 (aufgehoben)


§ 34 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 34 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 4 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Angabe „der §§ 23 oder 34" durch die Angabe „den §§ 20, 21, 34 oder 54" ersetzt, wird nach dem Wort „haben" ein Komma eingefügt und werden ... wird die Angabe „§§ 23 oder 34" durch die Angabe „§§ 20, 21, 34 oder 54" ersetzt. c) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§§ 23 ... wird die Angabe „§§ 23 oder 34" durch die Angabe „§§ 20, 21, 34 oder 54" ersetzt. d) In Absatz 6 Satz 4 wird die Angabe „Satz 5" durch ...


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