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§ 34 - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 16.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 14
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 34 Vermögensanlage
1Die Beiträge, die zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt werden, sind anzulegen. 2Für die Anlage dieser Beiträge sind die §§ 16 bis 20 entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 8 Betriebsrentenstärkungsgesetz G. v. 17. August 2017 BGBl. I S. 3214 m.W.v. 1. Januar 2018
Frühere Fassungen von § 34 PFAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 8 Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3214 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 34 PFAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PFAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 PFAV Deckungsrückstellung (vom 22.01.2026)
... nach Absatz 3 können Nettokapitalerträge aus der Vermögensanlage nach § 34 zugeführt werden, wenn die Vermögensanlage der reinen Beitragszusage für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 8 BetrRSG Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... in der betrieblichen Altersversorgung § 33 Anwendungsbereich § 34 Vermögensanlage § 35 Deckungsrückstellung § 36 ... ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein anderes Lebensversicherungsunternehmen. § 34 Vermögensanlage Die Beiträge, die zur Finanzierung von Leistungen der ...
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 16.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 14
Artikel 4 2. BRSG Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... nach Absatz 3 können Nettokapitalerträge aus der Vermögensanlage nach § 34 zugeführt werden, wenn die Vermögensanlage der reinen Beitragszusage für die ...
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