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§ 34 - Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
neugefasst durch B. v. 27.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 93
Geltung ab 01.05.2014, Ermächtigungen gelten ab 28.05.2013; FNA: 7831-14 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 01.05.2014, Ermächtigungen gelten ab 28.05.2013; FNA: 7831-14 Tierseuchenbekämpfung
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§ 34 Verordnungsermächtigung zur Aufgabenübertragung
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, Aufgaben, für die dem Bund eine Verwaltungszuständigkeit zusteht und die sich aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes ergeben, insbesondere die Bekanntmachung der Zulassung oder Registrierung von Betrieben, auf das Bundesamt oder die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes G. v. 4. März 2026 BGBl. 2026 I Nr. 60 m.W.v. 10. März 2026
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Frühere Fassungen von § 34 TierGesG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 10.03.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes vom 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 34 TierGesG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 TierGesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierGesG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 1 TierGesGuaÄndG Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
... Tierarzneimitteln, Seuchenbekämpfungszentren". l) Die Angabe zu den §§ 34 und 35 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 34 ... Angabe zu den §§ 34 und 35 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 34 Verordnungsermächtigung zur Aufgabenübertragung § 35 Amtshilfe, ... durch die Angabe „fünfzigtausend" ersetzt. 36. Die Überschrift des § 34 wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „§ 34 ... des § 34 wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 34 Verordnungsermächtigung zur Aufgabenübertragung". 37. § 35 wird wie ...
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