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§ 36 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 36 Elektronische Ausschreibungsplattform



(1) 1Einzelheiten zur elektronischen Ausschreibungsplattform und zum Ausschreibungsverfahren regeln die Systembetreiber untereinander. 2Sie legen die beabsichtigten Regelungen rechtzeitig vor deren Umsetzung dem Bundeskartellamt vor.

(2) Der Zugang zur elektronischen Ausschreibungsplattform wird über die Zentrale Stelle Verpackungsregister bereitgestellt.

(3) Die Systeme gewährleisten, dass die Entwicklung und der Betrieb der elektronischen Ausschreibungsplattform sowie die technische Durchführung der Ausschreibungen durch einen zur Verschwiegenheit hinsichtlich der über die Plattform abgewickelten Informationen verpflichteten neutralen Dienstleister erfolgen.

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Zitierungen von § 36 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 VerpackDG Gemeinsame Stelle der Systeme
...  3. wettbewerbsneutrale Koordination der Ausschreibungen nach den §§ 32 bis 37, insbesondere Bestimmung der Ausschreibungsführer für jedes Sammelgebiet; ... der Einzelheiten zur elektronischen Ausschreibungsplattform und zum Ausschreibungsverfahren nach § 36 ; 5. Benennung der gemeinsamen Vertreter nach § 31 Absatz 1 Satz 1; 6. ...
§ 37 VerpackDG Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung
... in den §§ 32 bis 36 nichts anderes geregelt ist, gelten die §§ 121 bis 126, 128 und 132 Absatz 1 bis 4 des ...
§ 40 VerpackDG Pflichten der Systeme zur getrennten Sammlung, Verwertung und Information
... verwenden, soweit diese nicht nach den Vorgaben der §§ 32 bis 37 ausgewählt werden. Die Veröffentlichungspflicht nach Satz 1 ...
§ 54 VerpackDG Aufgaben
...  2. stellt für die wettbewerbsneutrale Ausschreibung von Sammelleistungen nach § 36 Absatz 2 den Zugang zu einer elektronischen Ausschreibungsplattform zur Verfügung, 3. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umweltstatistikgesetz (UStatG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2446; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 7 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 15 UStatG Anschriftenübermittlung (vom 12.08.2026)
... die mit der Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen nach § 36 Absatz 1 Satz 4 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes befasste juristische Person und die nach Landesrecht zuständigen Behörden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Artikel 3 VerpackDGEG Folgeänderungen
... die mit der Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen nach § 36 Absatz 1 Satz 4 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes befasste juristische Person und die nach Landesrecht zuständigen Behörden ...