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§ 39a - Bundesmeldegesetz (BMG)

Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 39a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 39a BMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.07.2026Artikel 5 Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
vom 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
aktuell vorher 01.05.2022Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
vom 15.01.2021 BGBl. I S. 530
aktuellvor 01.05.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39a BMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 1a G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
§ 52a SGB II Überprüfung von Daten (vom 01.11.2025)
... dem Zentralen Fahrzeugregister; 2. aus dem Melderegister nach den §§ 34 und 38 bis 41 des Bundesmeldegesetzes und dem Ausländerzentralregister. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
Artikel 5 BürokAbBMIG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... 28 Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer". b) Die Angabe zu § 39a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 39a (weggefallen)". ... b) Die Angabe zu § 39a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 39a (weggefallen) ". c) Die Angabe zu § 49a wird durch die folgende Angabe ersetzt:  ... Personen, welche Personen auf ihren Schiffen wohnen oder gewohnt haben." 6. § 39a wird gestrichen. 7. § 49a wird gestrichen. 8. § 50 wird wie folgt ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
...  d) Nach der Angabe zu § 39 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 39a Datenbestätigung für öffentliche Stellen". e) Die Angabe zu § ... gebildet und übermittelt." 14. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Datenbestätigung für öffentliche ... 14. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „ § 39a Datenbestätigung für öffentliche Stellen (1) Die Meldebehörde darf ...