Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)

Artikel 3 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 3 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 BBesG § 70, § 80

Das Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert.

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst:

§ 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes".

b)
Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst:

§ 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte des Bundes".

2.
§ 70 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „des Bundes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag" ersetzt.

3.
§ 80 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „des Bundes" ersetzt.

b)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

c)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Polizeivollzugsbeamten beim Deutschen Bundestag, die am 31. Dezember 2021 Beihilfe erhalten, wird diese weiterhin gewährt. Auf Antrag erhalten sie anstelle der Beihilfe Heilfürsorge nach § 70 Absatz 2. Der Antrag ist unwiderruflich."

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Zitierungen von Artikel 3 BBVAnpÄndG 2021/2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBVAnpÄndG 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpÄndG 2021/2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BBVAnpÄndG 2021/2022 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 ...
Artikel 17 BBVAnpÄndG 2021/2022 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 2, 5, 8, 12 und 15 treten mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft. (4) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Artikel 13 tritt am 1. März 2022 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes
B. v. 29.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 3
Eingangsformel BBesGÜB 2024
... des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden sind und Anlage IV durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444 ) neu gefasst worden ist, sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des ...

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Eingangsformel BPolHfVÄndV
... Grund des § 70 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...


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