Ziel des Masterstudiums ist es,
- 1.
- den Studierenden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse zu vermitteln, die dazu erforderlich sind, die Aufgaben im höheren technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Informationstechnik - oder im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung - zu erfüllen, und
- 2.
- die Studierenden zu befähigen, die Kompetenzen, die sie im Erststudium und in der beruflichen Praxis erworben haben, weiterzuentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen der Bundesverwaltung gerecht zu werden.