§ 3 - Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)

Artikel 1 V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.05.2022; FNA: 210-5-13 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 3 Standards der Datenübermittlung


§ 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) XPassAusweis ist ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten

1.
nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde an die abrufende Behörde,

2.
zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie

3.
im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4.

(2) OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein Datenübermittlungsprotokoll.

(3) 1Das Datenaustauschformat XPassAusweis und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. 2Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden.

(4) 1Änderungen des Datenaustauschformats XPassAusweis und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 2In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026

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Frühere Fassungen von § 3 PPeKDAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2026Artikel 2 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuellvor 01.11.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 PPeKDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PPeKDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PPeKDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 5 PAuswVuaÄndV Änderung der Pass- und Personalausweisdatenabrufverordnung
... in der im Bundesanzeiger jeweils bekannt gemachten geltenden Fassung." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 2 PassAuswÄndV Änderung der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung
... Größe an die abrufende Behörde zu übermitteln." 3. § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt: „§ 3 Standards der ... abrufende Behörde zu übermitteln." 3. § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt: „§ 3 Standards der Datenübermittlung (1) ... 3. § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt: „ § 3 Standards der Datenübermittlung (1) XPassAusweis ist ein Datenaustauschformat in ...


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