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Änderung § 3 PPeKDAV vom 07.02.2026
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 3 PPeKDAV, alle Änderungen durch Artikel 2 PassAuswÄndV am 7. Februar 2026 und Änderungshistorie der PPeKDAVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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| § 3 PPeKDAV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.02.2026 geltenden Fassung | § 3 PPeKDAV n.F. (neue Fassung) in der am 07.02.2026 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 |
|---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 3 Standards der Datenübermittlung | |
| (Text alte Fassung) (1) 1 XLichtbild ist ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde an die abrufende Behörde. 2 XPassAusweis ist ein Datenaustauschformat im Standard XInneres für die Übermittlungen von Daten zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie für die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4. | (Text neue Fassung) (1) XPassAusweis ist ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten 1. nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde an die abrufende Behörde, 2. zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie 3. im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4. |
(2) OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein Datenübermittlungsprotokoll. | |
(3) 1 Die Datenaustauschformate XPassAusweis, XLichtbild und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. 2 Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden. (4) 1 Änderungen der Datenaustauschformate XPassAusweis, XLichtbild und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 2 In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben. | (3) 1 Das Datenaustauschformat XPassAusweis und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. 2 Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden. (4) 1 Änderungen des Datenaustauschformats XPassAusweis und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 2 In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben. |
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