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§ 3c - Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)

Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-3 Bundesbürgschaften
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§ 3c (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 3c StFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 5 Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
vom 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
aktuell vorher 01.03.2012Artikel 1 Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 206
aktuellvor 01.03.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3c StFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3c StFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 5 BRRDUG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 3c folgende Angabe eingefügt: „§ 3d Deckung der Kosten der Anstalt; ... und Richtlinien ergangenen Rechtsakte." 5. Nach § 3c wird folgender § 3d eingefügt: „§ 3d Deckung der Kosten der ...

Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Artikel 5 FiMauStRÄndG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
... 3a Organisation und Aufgaben der Finanzagentur". b) Die Angabe zu § 3c wird wie folgt gefasst: „§ 3c (weggefallen)". c) Nach der ... b) Die Angabe zu § 3c wird wie folgt gefasst: „ § 3c (weggefallen) ". c) Nach der Angabe zu § 14d wird folgender Teil 5 eingefügt:  ... „und die Anstalt sind" durch das Wort „ist" ersetzt. 4. § 3c wird aufgehoben. 5. § 3d wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ...

Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank § 3c Rechtsstellung der Mitglieder des Leitungsausschusses § 3d Deckung der Kosten ...

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 1 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 3b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3c Rechtsstellung der Mitglieder des Leitungsausschusses". b) Die Angabe zu § ... und die Rechtsstellung der Mitglieder des Leitungsausschusses gelten die Bestimmungen des § 3c ." 3. In § 3b Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern ... eingefügt. 4. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt: „§ 3c Rechtsstellung der Mitglieder des ... 4. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt: „§ 3c Rechtsstellung der Mitglieder des Leitungsausschusses (1) Die Mitglieder des ...