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§ 40a - Futtermittelverordnung (FuttMV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 304
Geltung ab 15.04.1981; FNA: 7825-1-4 Futtermittel
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§ 40a Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 999/2001



Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Anhang IV Kapitel V Abschnitt E Nummer 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung vom 19. Februar 2025 ein dort genanntes Produkt, soweit es sich um ein Futtermittel handelt, ausführt.





 

Frühere Fassungen von § 40a Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 304
aktuell vorher 20.07.2017Artikel 1 Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 12.07.2017 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 20.07.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40a Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40a FuttMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 55. FuttMVÄndV
... Punkt ersetzt. e) Nummer 5 wird aufgehoben. 3. Dem § 41 wird folgender § 40a vorangestellt: „§ 40a Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen ... 3. Dem § 41 wird folgender § 40a vorangestellt: „ § 40a Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ...

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 304
Artikel 1 57. FuttMVÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,". 22. In § 40a wird die Angabe „des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit ...