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§ 40b - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen



(1) Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von den Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Zuwendungen erheben.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht, soweit die zu besteuernden Zuwendungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752 Euro im Kalenderjahr übersteigen oder nicht aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden. 2Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in der Pensionskasse versichert, so gilt als Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Zuwendungen durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, wenn dieser Teilbetrag 1.752 Euro nicht übersteigt; hierbei sind Arbeitnehmer, für die Zuwendungen von mehr als 2.148 Euro im Kalenderjahr geleistet werden, nicht einzubeziehen. 3Für Zuwendungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht hat, vervielfältigt sich der Betrag von 1.752 Euro mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat; in diesem Fall ist Satz 2 nicht anzuwenden. 4Der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die nach Absatz 1 pauschal besteuerten Zuwendungen, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat.

(3) Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind.

(4) In den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 15 Prozent der Sonderzahlungen zu erheben.

(5) 1§ 40 Abs. 3 ist anzuwenden. 2Die Anwendung des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf Bezüge im Sinne des Absatzes 1, des Absatzes 3 und des Absatzes 4 ist ausgeschlossen.



stn
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Frühere Fassungen von § 40b EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024 (27.03.2024)Artikel 2 Wachstumschancengesetz
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 6 Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
vom 22.11.2019 BGBl. I S. 1746
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 EStG Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug (vom 30.06.2020)
... für Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn und für die Fälle der §§ 40 bis 40b Aufzeichnungserleichterungen sowie für steuerfreie Bezüge Aufzeichnungen außerhalb ...
§ 41b EStG Abschluss des Lohnsteuerabzugs (vom 01.01.2024)
... für Arbeitnehmer, soweit sie Arbeitslohn bezogen haben, der nach den §§ 40 bis 40b pauschal besteuert worden ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... Höchstbetrag nach § 3 Nummer 63 Satz 1 verringert sich um Zuwendungen, auf die § 40b Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. § 3 Nummer 63 Satz ... 3 Nummer 63 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden, soweit § 40b Absatz 1 und 2 Satz 3 und 4 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. § 3 Nummer 71 in ... ist erstmals ab dem Kalenderjahr 2013 anzuwenden. (39) (aufgehoben) (40) § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist weiter anzuwenden auf Beiträge für ... und Zuwendungen an eine Pensionskasse, wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 in einer vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. (40a) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... des Geltungsbereiches des Gesetzes hat. Das gilt auch abweichend von den §§ 38 bis 42f des Einkommensteuergesetzes beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. (2) ...

Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 19 AltvDV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (vom 01.07.2013)
... 3 Satz 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, 2. Beiträge, auf die § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wurde, und ...

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 26 BerlinFG 1990 Ermäßigung der Lohnsteuer
... oder die Pauschsteuersätze nach § 40 Abs. 2, § 40a und § 40b des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2 zu ermäßigen; ...
§ 28 BerlinFG 1990 Vergünstigung durch Zulagen (vom 01.01.2024)
... Lohnsteuer bemessen wird. Bezüge, von denen die Lohnsteuer nach den §§ 40 und 40b des Einkommensteuergesetzes mit einem Pauschsteuersatz erhoben wird, und steuerfreie Einnahmen mit Ausnahme der steuerfreien ...

Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
V. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2712; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 1 EBV Inhalt der Entgeltbescheinigung (vom 01.01.2023)
... besteuerte Bezüge nach den §§ 37b, 40 Absatz 1 und 2, nach § 40a Absatz 2 und § 40b des Einkommensteuergesetzes jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage getrennt, als sonstiges Pauschalsteuerbrutto alle ...

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020)
... des Einkommensteuergesetzes; 8. Bezüge, die nach den §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert worden sind, und die darauf entfallende Lohnsteuer. Lassen sich in ...
§ 5 LStDV 1990 Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (vom 15.12.2018)
... des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnen, dass vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in einer vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. (2) ... § 100 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei belassenen, 2. nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuerten oder 3. individuell ...

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 5 PKBaSSatzung Pflichten der beteiligten Arbeitgeber
... (§ 3 Nr. 63 EStG) erbracht wurden, c) aus pauschal versteuertem Einkommen (§ 40b EStG) erbracht wurden.  ...

Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Artikel 1 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 328
§ 1 SvEV Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (vom 01.07.2021)
... 3. Einnahmen nach § 40 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, 4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu Löhnen und ... 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen, 4a. Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes , die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden und für die Satz 3 ... werden. Die Summe der in Satz 1 Nr. 4a genannten Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes , die vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen ... Euro. Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes dem Arbeitsentgelt insoweit zugerechnet werden, als sie in der Summe monatlich 100 Euro ...

Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV)
V. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1086; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 237
§ 3 WinterbeschV Höhe und Aufbringung der Umlage (vom 01.10.2023)
... der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer werden die nach den §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a des Einkommensteuergesetzes pauschal zu versteuernden Bruttoarbeitsentgelte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 30 8. SGB IV-ÄndG Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung
... besteuerte Bezüge nach den §§ 37b, 40 Absatz 1 und 2, nach § 40a Absatz 2 und § 40b des Einkommensteuergesetzes jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage getrennt, als sonstiges Pauschalsteuerbrutto alle ...

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Höchstbetrag nach § 3 Nummer 63 Satz 1 verringert sich um Zuwendungen, auf die § 40b Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird." dd) Nach Satz 14 ... 3 Nummer 63 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden, soweit § 40b Absatz 1 und 2 Satz 3 und 4 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird." b) In Absatz 40 ... wurde" durch die Wörter „wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde" ersetzt.  ...
Artikel 10 BetrRSG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... des Einkommensteuergesetzes die Tatsache, dass vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde." b) ...

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 3. BükrEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt." 5. In § 40b Absatz 3 wird die Angabe „62 Euro" durch die Angabe „100 Euro" ersetzt. 6. ...

Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
V. v. 18.11.2008 BGBl. I S. 2220
Artikel 1 1. SvEVÄndV Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
...  a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu ...

Erste Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 11.12.2006 BGBl. I S. 2809
Artikel 1 1. WinterbeschVÄndV
... der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer werden die nach den §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a des Einkommensteuergesetzes pauschal zu versteuernden Bruttoarbeitsentgelte ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 19a SGBIVuaÄndG Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
...  1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu ... Nummer 4a eingefügt: „4a. Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt ... „Die Summe der in Satz 1 Nr. 4a genannten Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes, höchstens jedoch monatlich 100 Euro," ersetzt.  ... „Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes dem Arbeitsentgelt insoweit zugerechnet werden, als sie in der Summe ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Beitragsleistung zu erklären. § 3 Nummer 63 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden, wenn § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. (5) § 3c Absatz 2 ... Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 vorliegen. (40) § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist weiter anzuwenden auf Beiträge für ...

Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 2 ZAVFuSGBIIIÄndG Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
...  1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach ... in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für Arbeitnehmer, soweit sie Arbeitslohn bezogen haben, der nach den §§ 40 bis 40b pauschal besteuert worden ist." 19. In § 42b Absatz 3 Satz 1 wird das Wort ...

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 4 UStIntG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnen, dass vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in einer vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung pauschal besteuert ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „Anmeldung, Abführung und Vollstreckung" ersetzt. 30. § 40b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 5 wird aufgehoben. b) ... q) Dem Absatz 52a wird folgender Satz angefügt: „§ 40b Abs. 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ist ... 1 Nr. 4 und Satz 2, § 40a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 2a, 3 Satz 1 und 2, Abs. 6 Satz 4, § 40b Abs. 1 und 3, § 41a Abs. 4 Satz 1, § 42d Abs. 6 Satz 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 ...
Artikel 2 JStG 2007 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... Änderungen der Zusage nach dem 31. Dezember 2004; 2. bei Anwendung des § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung den Inhalt der am 31. ... 3 Nr. 56 und 63 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei belassenen, 2. nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuerten ...
Artikel 3 JStG 2007 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Satz 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, 2. Beiträge, auf die § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wurde, und ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 2 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Identifikationsnummer des Arbeitnehmers auf Anfrage des Arbeitgebers mit." 7. In § 40b Absatz 3 werden die Wörter „und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitsentgeltverordnung (ArEV)
neugefasst durch B. v. 18.12.1984 BGBl. I S. 1642, 1644; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
§ 2 ArEV
... des Einkommensteuergesetzes, 3. Beiträge und Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt ...

Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 6 BErzGG Einkommen
...  Als Einkommen gelten nicht Einkünfte, die gemäß §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetzes pauschal versteuert werden können. Entgeltersatzleistungen im ...

ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
§ 4 ELENA-DV Zu übermittelnde Daten
...  4. der pauschal besteuerte Arbeitslohn, getrennt nach den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes, 5. der steuerfreie Arbeitslohn, 6. das ...