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§ 43 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung



(1) Sobald der andere Mitgliedstaat sein Einverständnis mit der beantragten Wohnsitzverlegung erklärt hat, teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde mit,

1.
wo und bei welcher Behörde des anderen Mitgliedstaates sich der aufgenommene Ausländer melden soll und

2.
welcher Zeitraum für die Ausreise zur Verfügung steht.

(2) 1Die Ausländerbehörde legt nach Anhörung des aufgenommenen Ausländers einen Zeitpunkt für die Ausreise fest und teilt diesen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit. 2Dieses unterrichtet den anderen Mitgliedstaat über die Einzelheiten der Ausreise und stellt dem Ausländer die hierfür vorgesehene Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung aus, die der zuständigen Ausländerbehörde zur Aushändigung an den Ausländer übersandt wird.



 

Zitierungen von § 43 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AufenthV Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer (vom 02.05.2024)
... (§ 1 Absatz 5), 6. die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung ( § 43 Absatz 2 ), 7. das Europäische Reisedokument für die Rückkehr (§ 1 Absatz ...
§ 48 AufenthV Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen (vom 01.01.2024)
... die Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6, § 43 Abs. 2 ) 99 Euro, 9. für die Ausnahme von der Passpflicht (§ 3 Abs. 2 des ...
§ 56 AufenthV Ausweisrechtliche Pflichten (vom 08.04.2017)
... vorzulegen; dies gilt nicht für Bescheinigungen über die Wohnsitzverlegung ( § 43 Abs. 2 ), Europäische Reisedokumente für die Rückkehr (§ 1 Abs. 8) und für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... (§ 1 Abs. 5), 6. die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung (§ 43 Abs. 2), 7. das Standardreisedokument für die Rückführung (§ 1 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.06.2009 BGBl. I S. 1287
Artikel 1 4. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... (§ 1 Absatz 5), 6. die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung (§ 43 Absatz 2), 7. das Standardreisedokument für die Rückführung (§ 1 ...