§ 43 - Bundesmeldegesetz (BMG)

Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 43 (aufgehoben)


§ 43 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 21. Juli 2022 BGBl. I S. 1182 m.W.v. 27. Juli 2022

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Frühere Fassungen von § 43 BMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2022Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
aktuellvor 01.11.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 43 BMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... „und bedingte Sperrvermerke nach § 52" eingefügt. 12. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort ... folgt geändert: aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 43 " gestrichen. bbb) Nummer 3 wird aufgehoben. ccc) Nummer 4 wird ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 4 TerrOIBGEG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst: „§ 43 (weggefallen)". 2. § 3 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst: „ § 43 (weggefallen) ". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 17a ... Satz" die Angabe „1 und" eingefügt. 9. § 43 wird aufgehoben. 10. In § 55 Absatz 4 wird das Wort „einfachen" ...


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