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§ 45 - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 25.05.2018; FNA: 204-4 Datenschutz
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§ 45 Anwendungsbereich



1Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen öffentlichen Stellen, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten. 2Die öffentlichen Stellen gelten dabei als Verantwortliche. 3Die Verhütung von Straftaten im Sinne des Satzes 1 umfasst den Schutz vor und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. 4Die Sätze 1 und 2 finden zudem Anwendung auf diejenigen öffentlichen Stellen, die für die Vollstreckung von Strafen, von Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs, von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes und von Geldbußen zuständig sind. 5Soweit dieser Teil Vorschriften für Auftragsverarbeiter enthält, gilt er auch für diese.



 

Zitierungen von § 45 BDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 BDSG Verarbeitung zu anderen Zwecken
... zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn es sich bei dem anderen Zweck um einen der in § 45 genannten Zwecke handelt, der Verantwortliche befugt ist, Daten zu diesem Zweck zu verarbeiten, ... ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen, in § 45 nicht genannten Zweck ist zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ...
§ 50 BDSG Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
... Daten dürfen im Rahmen der in § 45 genannten Zwecke in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form verarbeitet werden, ...
§ 56 BDSG Benachrichtigung betroffener Personen
... einschränken oder unterlassen, wie andernfalls 1. die Erfüllung der in § 45 genannten Aufgaben, 2. die öffentliche Sicherheit oder 3. ...
§ 58 BDSG Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
... würde, 2. die Daten zu Beweiszwecken in Verfahren, die Zwecken des § 45 dienen, weiter aufbewahrt werden müssen oder 3. eine Löschung wegen der ...
§ 60 BDSG Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
... ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen zu den in § 45 genannten Zwecken in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Dies gilt nicht für die ...
§ 78 BDSG Allgemeine Voraussetzungen
... zulässig, wenn 1. die Stelle oder internationale Organisation für die in § 45 genannten Zwecke zuständig ist und 2. die Europäische Kommission ...
§ 80 BDSG Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
... die öffentliche Sicherheit eines Staates, 4. im Einzelfall für die in § 45 genannten Zwecke oder 5. im Einzelfall zur Geltendmachung, Ausübung oder ... Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit den in § 45 genannten Zwecken. (2) Der Verantwortliche hat von einer Übermittlung nach Absatz ...
§ 84 BDSG Strafvorschriften
... personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende ...