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§ 475 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen



(1) 1Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann unbeschadet des § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. 2Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden.

(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.





 

Frühere Fassungen von § 475 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 475 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 475 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 478 StPO Form der Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch ...
§ 479 StPO Übermittlungsverbote und Verwendungsbeschränkungen (vom 01.07.2021)
... Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 sind zu versagen, wenn ihnen ... Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Wenn in den Fällen der §§ 474 bis 476 1. der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens ... Stelle. Abweichend hiervon trägt in den Fällen der §§ 474 bis 476 der Empfänger die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung, ... Maßgaben entsprechend: 1. Eine Verwendung der nach den §§ 474 und 475 erlangten personenbezogenen Daten für andere Zwecke ist zulässig, wenn dafür ... wenn dafür Auskunft oder Akteneinsicht gewährt werden dürfte und im Falle des § 475 die Stelle, die Auskunft oder Akteneinsicht gewährt hat, zustimmt; 2. eine ...
§ 480 StPO Entscheidung über die Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... Über die Übermittlungen nach den §§ 474 bis 477 entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des ... die die Ermittlungen geführt haben oder führen, ermächtigen, in den Fällen des § 475 Akteneinsicht und Auskünfte zu erteilen. Gegen deren Entscheidung kann die ... Gleiches gilt für die Akteneinsicht. In den Fällen der §§ 474 bis 476 sind Auskünfte und Akteneinsicht nur zulässig, wenn der Antragsteller die ... wenn der Antragsteller die Zustimmung nachweist. (3) In den Fällen des § 475 kann gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Absatz 1 gerichtliche Entscheidung durch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 62 GWB Gebührenpflichtige Handlungen (vom 19.01.2021)
... oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung . Daneben werden als Auslagen die Kosten der Veröffentlichungen, der ... oder der Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung ; 4. 5.000 Euro in den Fällen des § 26 Absatz 1 und 2, des § 30 Absatz 3, ... aus einer kartellbehördlichen Akte nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung erteilt werden. (5) Wird ein Antrag zurückgenommen, bevor darüber ... oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung beantragt hat. Kostenschuldner ist auch, wer die Zahlung der Kosten durch ...
§ 89c GWB Offenlegung aus der Behördenakte (vom 07.11.2023)
... im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 und 4 gilt. (5) Die §§ 406e und 475 der Strafprozessordnung finden neben den Absätzen 1 bis 3 keine Anwendung, soweit die Einsicht in die ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 49b OWiG Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke (vom 26.11.2019)
... aus Bußgeldverfahren für verfahrensübergreifende Zwecke gelten die §§ 474 bis 476, 478 bis 481 und 498 Absatz 2 der Strafprozessordnung sinngemäß, wobei  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1247
Artikel 2 58. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 sind zu versagen, wenn ihnen ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EAkteJEG Änderung der Strafprozessordnung
... die Wörter „die noch in Papierform vorliegen," eingefügt. 42. § 475 Absatz 3 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 43. In § 476 Absatz 2 Satz 3 wird nach dem Wort ... 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Verwendung der nach den §§ 474 und 475 erlangten personenbezogenen Daten für andere Zwecke zulässig ist, wenn dafür ... ist, wenn dafür Auskunft oder Akteneinsicht gewährt werden dürfte und im Falle des § 475 die Stelle, die Auskunft oder Akteneinsicht gewährt hat, zustimmt." 45. In ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen § 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen § 476 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung
...  „§ 480 Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend." 18. In § 475 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „kann" das Komma gestrichen und werden die Wörter „der ... § 478 Form der Datenübermittlung Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch ... ist entsprechend einzuschränken. (4) Wenn in den Fällen der §§ 474 bis 476 1. der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens ... übermittelnde Stelle. Abweichend hiervon trägt in den Fällen der §§ 474 bis 476 der Empfänger die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung, ... Maßgaben entsprechend: 1. Eine Verwendung der nach den §§ 474 und 475 erlangten personenbezogenen Daten für andere Zwecke ist zulässig, wenn dafür ... wenn dafür Auskunft oder Akteneinsicht gewährt werden dürfte und im Falle des § 475 die Stelle, die Auskunft oder Akteneinsicht gewährt hat, zustimmt; 2. eine ... Datenübermittlung (1) Über die Übermittlungen nach den §§ 474 bis 477 entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des ... die die Ermittlungen geführt haben oder führen, ermächtigen, in den Fällen des § 475 Akteneinsicht und Auskünfte zu erteilen. Gegen deren Entscheidung kann die Entscheidung der ... es sich handelt; Gleiches gilt für die Akteneinsicht. In den Fällen der §§ 474 bis 476 sind Auskünfte und Akteneinsicht nur zulässig, wenn der Antragsteller die ... wenn der Antragsteller die Zustimmung nachweist. (3) In den Fällen des § 475 kann gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Absatz 1 gerichtliche Entscheidung durch ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung . Daneben werden als Auslagen die Kosten der Veröffentlichungen, der ... oder der Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung ; 4. 5.000 Euro in den Fällen des § 26 Absatz 1 und 2, des § 30 Absatz ... aus einer kartellbehördlichen Akte nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung erteilt werden. (5) Wird ein Antrag zurückgenommen, bevor darüber ... oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 56 Absatz 5 oder nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung beantragt hat. Kostenschuldner ist auch, wer die Zahlung der Kosten durch eine vor der ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... kartellbehördliche Akten oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung ." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 wird ... kartellbehördliche Akten oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung ;". bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. 5.000 Euro in ... Anwendung, soweit Auskünfte aus einer kartellbehördlichen Akte nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung erteilt werden." d) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein ... kartellbehördliche Akten oder die Erteilung von Auskünften daraus nach § 406e oder 475 der Strafprozessordnung beantragt hat." 50. Vor § 81 wird die Überschrift wie folgt gefasst: ... im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 und 4 gilt. (5) Die §§ 406e und 475 der Strafprozessordnung finden neben den Absätzen 1 bis 3 keine Anwendung, soweit die Einsicht in die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 11 GwG Meldung von Verdachtsfällen (vom 08.09.2015)
... Verpflichteten, der eine Meldung nach Absatz 1 erstattet hat, können auf Antrag nach § 475 der Strafprozessordnung Auskünfte aus den Akten erteilt werden, soweit dies zur ...